Minderjährigen soll der Umgang mit Lachgas verboten werden.
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Partydroge: Bundeskabinett bringt Lachgas-Verbot auf den Weg

Partydroge: Bundeskabinett bringt Lachgas-Verbot auf den Weg

Lachgas ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Jetzt hat das Bundeskabinett ein Gesetz für ein Verbot gebilligt. Der Plan stammt von Gesundheitsminister Lauterbach – bringt er ihn noch durch den Bundestag?

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Minderjährigen in Deutschland soll der Umgang mit Lachgas verboten werden. Das sieht ein Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, der jetzt vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen könnten die Regelung noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl an ein anstehendes Gesetz anfügen. Allein kann die Minderheitsregierung das geplante gesetzliche Umgangsverbot allerdings nicht mehr beschließen. Deshalb sucht Gesundheitsminister Lauterbach Unterstützung bei anderen Parteien. Er betont, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen für alle wichtig sein sollte.

Lachgas als Partydroge auf dem Vormarsch

Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), wird seit einigen Jahren immer öfter auf Partys als Droge genutzt. Es ist ein farbloses Gas aus Sauerstoff und Stickstoff. Konsumenten atmen es meist über Luftballons ein. Die Inhalation führt zu einem kurzen Rausch: Lachanfälle, Entspannung, Halluzinationen und Glücksgefühle, Kribbeln und intensiveres Hören sind die Folge. Nach wenigen Minuten ist die Euphorie vorbei – teilweise schwerwiegende, gesundheitliche Folgen können jedoch erst Wochen später auftreten.

Für die Industrie, Wissenschaft oder Medizin soll Lachgas weiter erlaubt bleiben. Das gilt auch für die Verwendung in Verpackungen, die nicht zum Missbrauch geeignet sind - etwa in Sprühsahne.

Verbot für Abgabe über Automaten oder Versandhandel

Die neue Regelung zielt auch auf strengere Beschränkungen für sogenannte K.o-Tropfen. Dahinter verbergen sich die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol. Sie werden oft heimlich in Getränke gemischt. Nach einigen Minuten wird Opfern dadurch schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit, etwa für sexuelle Übergriffe oder Diebstahl.

Laut dem Entwurf sollen die beiden Substanzen sowie Lachgas bezogen auf bestimmte Mengen unter ein gesetzliches "Umgangsverbot" für neue psychoaktive Stoffe fallen. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen würde zusätzlich ein Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot mit Blick auf Minderjährige kommen. Generell verboten werden soll zudem die Abgabe über Automaten und den Versandhandel an Endverbraucher.

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