ARCHIV - 10.09.2020, Berlin: Patricia Schlesinger
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Schlesinger wird beim RBB fristlos entlassen

Schlesinger wird beim RBB fristlos entlassen

Die abberufene Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg, Patricia Schlesinger, wird nach Angaben des RBB-Verwaltungsrats fristlos entlassen. Die Ansprüche auf Altersversorgung werden widerrufen. Auch eine Abfindung soll es nicht geben.

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Die massiv in die Kritik geratene und abberufene Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, wird fristlos entlassen. Diese Entscheidung teilte die amtierende Verwaltungsratsvorsitzende des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders, Dorette König, am Montag nach einer Sondersitzung des Rats in Berlin mit. Vor einer Woche war Schlesinger vom Rundfunkrat - dem zweiten Kontrollgremium - abberufen worden.

  • Zum Artikel: "RBB-Rundfunkrat beruft Patricia Schlesinger als Intendantin ab"

Ansprüche auf Altersversorgung werden widerrufen

Der Verwaltungsrat erklärte, mit der fristlosen Kündigung würden auch Schlesingers Ansprüche auf die Zahlung von Alters- und Hinterbliebenenversorgung widerrufen. Auch eine Abfindung solle es nicht geben: "Ausdrücklich möchte ich klarstellen, dass eine Abfindung für Frau Schlesinger im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung ihres Dienstverhältnisses auf der Grundlage der vorliegenden Fakten nicht in Betracht kommt", erklärte die Verwaltungsratsvorsitzende König. Das Gremium sehe die Beschlüsse als erforderlich an, um die Rechte des RBB gegenüber Patricia Schlesinger auch im Interesse der Beitragszahler bestmöglich zu wahren, hieß es weiter.

Gegen Schlesinger, gegen die zahlreiche Vorwürfe wegen ihrer Amtsführung erhoben werden, läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und der Vorteilsnahme. Der Verwaltungsrat sehe "das Vertrauensverhältnis zu Frau Schlesinger durch ihr Verhalten als nachhaltig zerstört an", hieß es in der Erklärung weiter.

Sender beruft sich bei fristloser Kündigung auf Paragraf 626 BGB

Der Sender erklärte, die Kündigung erfolge auf Grundlage wichtiger Gründe im Sinne des Paragrafen 626 BGB. Dort heißt es, dass ein Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden könne, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist "nicht zugemutet werden" könne.

König sagte, zu den konkreten Gründen für die beschlossene außerordentliche fristlose Kündigung wolle man sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht äußern, da diese nunmehr zunächst Frau Schlesinger und ihrem Rechtsanwalt mitgeteilt würden. "Dies ist unseres Erachtens ein Gebot des fairen Verfahrens."

Schlesinger ließ über ihren Anwalt zur außerordentlichen Kündigung mitteilen: "Ich bedaure diese Entscheidung, die offensichtlich politisch motiviert ist, um einen Sündenbock zu haben. Dieses Vorgehen ist durch die Faktenlage keinesfalls gedeckt." Weiter hieß es: "Die Untersuchungen sind längst nicht abgeschlossen. Ich sehe ihrem Ergebnis zuversichtlich entgegen."

RBB-Verwaltungsrat spricht sich für Interims-Intendanten aus

Der RBB-Verwaltungsrat sprach sich König zufolge für die Berufung eines Interims-Intendanten aus. Aktuell führt der nach RBB-Angaben derzeit krankgeschriebene Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter die Geschäfte, der wegen der Aufarbeitung der Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft gegen Schlesinger ebenfalls in der Kritik steht.

  • Zum Artikel: "BR-Intendantin Wildermuth: rbb-Affäre macht 'fassungslos'"

Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen Schlesinger

Patricia Schlesinger sieht sich seit Ende Juni durch Berichte vor allem des Online-Mediums "Business Insider" zahlreichen Vorwürfen des Filzes und der Vetternwirtschaft ausgesetzt. Die 61-Jährige war seit Jahresbeginn ARD-Vorsitzende und seit 2016 RBB-Intendantin. Von beiden Ämtern trat Schlesinger zurück.

Im Zentrum des Skandals steht neben der abberufenen Intendantin auch der zurückgetretene RBB-Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Es geht unter anderem um umstrittene Beraterverträge für ein RBB-Bauprojekt, um Abstimmungen zwischen beiden zum Gehalt und Boni für Schlesinger. Und um Aufträge für den Ehemann und Ex-"Spiegel"-Journalisten Gerhard Spörl bei der Messe Berlin - wo Wolf bis vor kurzem in Personalunion auch Chefaufseher war.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen alle drei wegen Untreue und Vorteilsannahme. Es gilt die Unschuldsvermutung. Es läuft zudem eine externe Untersuchung einer Anwaltskanzlei. Es liegen noch keine Ergebnisse vor.

Mit Material der Nachrichtenagenturen.

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