Mit einer Unterlassungsklage wollte der Ex-Tennis-Profi Boris Becker gegen einen Satirebeitrag des Comedians Oliver Pocher vorgehen. Der Beitrag sollte weder erneut gesendet noch im Internet abrufbar sein. Das Landgericht Offenburg wies diese Klage aber ab.
Gericht: Becker nicht in Persönlichkeitsrechten verletzt
Zur Begründung hieß es, dass es sich dabei um "Bildnisse der Zeitgeschichte" handle. Becker sei nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden. Bei der Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Klägers an seiner Privatsphäre überwogen aus Sicht der Kammer die Belange der Meinungs- und Rundfunkfreiheit.
- In der BR Mediathek: Meinungsfreiheit - Was man sagen darf und was nicht
Becker wurde ein erfundener Preis verliehen
Angefangen hatte alles mit dem Slogan "Make Boris rich again" – so hieß das Motto, unter dem eine Sendung des Comedians Oliver Pocher im Herbst 2020 stand. Darin rief er zu Geldspenden für den ehemaligen Tennisprofi Boris Becker auf, der derzeit wegen Insolvenzverschleppung in Großbritannien im Gefängnis ist.
Pocher sammelte in seiner Sendung einen dreistelligen Betrag zusammen – eine Übergabe scheiterte jedoch. Becker wollte das Geld nicht annehmen. Also dachte sich Pocher eine andere Methode aus, um die Geldspende unbemerkt weiterreichen zu können: Er erfand einen Modepreis mitsamt einer Trophäe, in der das Bargeld versteckt war.
Der ausgedachte Preis wurde an Boris Becker verliehen, der ihn auch annahm. Die Szene wurde in Pochers Sendung gezeigt. Sie ist auch weiterhin im Internet abrufbar. Dagegen klagte Becker vor dem Landgericht Offenburg – scheiterte aber mit seinem Anliegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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