- Direkt zum aktuellen Artikel: Soli-Verhandlung: Kläger hoffen auf Karlsruhe
Der Solidaritätszuschlag begleitet die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler seit mehr als 30 Jahren. Eingeführt wurde der "Soli" ursprünglich, um unter anderem die riesigen Lasten aus der Wiedervereinigung gemeinschaftlich, also solidarisch, zu schultern. Im Jahr 2020 lief dann der sogenannte Solidarpakt II aus und mit ihm eigentlich auch der Soli. Doch die Bundesregierung wollte an ihm festhalten, zumindest teilweise.
Aufbau Ost abgeschlossen
Durch das neue Gesetz wurde der Soli für 90 Prozent der Steuerpflichtigen abgeschafft. Die Kläger vor dem Bundesfinanzhof sind Eheleute aus dem unterfränkischen Aschaffenburg. Sie gehören zu den restlichen zehn Prozent und halten die Ergänzungsabgabe für verfassungswidrig. Dabei werden sie vom Bund der Steuerzahler unterstützt.
Dessen Präsident Reiner Holznagel wird deutlich: "In der Vergangenheit hat die Politik immer wieder gesagt, sie braucht das Geld, gerade für den Aufbau Ost. Aber sie hat auch das Versprechen abgegeben, dass wenn der Aufbau Ost abgearbeitet ist, der Soli auch abgeschafft wird. Dieses Versprechen ist eindeutig gebrochen worden. Der Soli existiert immer noch. Deswegen ist es wichtig, dass das höchste deutsche Steuergericht hier etwas zu sagt."
Soli als möglicher Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
Seit 2020 wird der Soli ab einem Jahreseinkommen von 62.603 Euro und bei Zusammenveranlagten von 125.206 Euro überhaupt erhoben. Das wiederum führt zum nächsten Kritikpunkt, dass der Soli gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Der Soli wird als "Reichensteuer" bezeichnet. Und die Kläger sehen sich in ihren Grundrechten verletzt.
Als klar war, dass der Bundesfinanzhof den Soli verhandelt, wollte das Bundesfinanzministerium zunächst den Soli verteidigen. Bekanntermaßen hat der frühere Bundesfinanzminister und jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Neufassung des Soli mitgetragen. Und so hieß es bis Anfang Januar, das Ministerium werde in München ins Rennen gehen. Doch dann kam der Rückzug. Laut Ministerium hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) entschieden, den Beitritt zurückzunehmen. Er will den Soli politisch nämlich abschaffen.
Klage um Solidaritätszuschlag auf dem Weg nach Karlsruhe
Die Rechtsfragen, die der Bundesfinanzhof zu klären hat, sind brisant. Und Politikfelder, die einen erhöhten Finanzbedarf rechtfertigen würden, gibt es genug: Die Corona-Pandemie oder die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs sind nur zwei Beispiele. Doch ob dies alles mit dem alten Konzept des Soli finanziert werden darf, ist fraglich.
Entschieden wird der Fall sowieso nicht in München beim Bundesfinanzhof, wie Gerichtssprecher Volker Pfirrmann sagt: "Sieht er die Sache wie die Kläger und hält die Erhebung des Solidaritätszuschlags für verfassungswidrig, dann muss er das Revisionsverfahren aussetzen und dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Denn nach unserer Rechtsordnung hat nur das Bundesverfassungsgericht die Befugnis, ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zu verwerfen." Und auch wenn der Bundesfinanzhof den Soli in der jetzigen Form durchwinken würde, würden die Kläger Verfassungsbeschwerde erheben. Also wird sich Karlsruhe ohnehin mit dem Thema befassen.
Kritik von SPD und Grünen
Politiker von SPD und Grünen kritisieren das Verhalten von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) im Rechtsstreit um den Solidaritätszuschlag. "Es wäre zu erwarten, dass geltendes Bundesrecht vor dem obersten Finanzgericht nicht alleine vom beklagten Finanzamt, sondern auch vom zuständigen Bundesministerium vertreten wird", sagte der SPD-Finanzpolitiker Michael Schrodi den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vom Dienstag. Der Vorgang sei "ungewöhnlich", kommentierte der Sozialdemokrat Schrodi. Außerdem seien Steuerausfälle durch eine "Verschonung der obersten Einkommen" derzeit nicht zu verkraften. "Es hat uns überrascht, dass Christian Lindner vom bisherigen Kurs abweicht", sagte die finanzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Katharina Beck, den Funke-Zeitungen zum Rückzug des Ministeriums aus dem Gerichtsverfahren. Auch sie betonte, dass der Bund derzeit nicht auf Einnahmen aus dem Soli verzichten könne.
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