Ein Flüchtlingsboot an der Küste der Kanarischen Inseln.
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Umstrittene EU-Asylreform offiziell beschlossen

Die umstrittene Asylreform der Europäischen Union ist beschlossen. Bei einem Ministerrat in Brüssel wurde das Vorhaben, durch das die bisherigen Regeln für die Einwanderung in die EU verschärft werden, endgültig angenommen.

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Nach jahrelangen Debatten ist die EU-Asylreform offiziell verabschiedet. Am Dienstag nahm der Rat der Europäischen Union in Brüssel die insgesamt zehn einzelnen Rechtsakte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) an. Das Paket beinhaltet strengere Regeln für Migranten aus Staaten, die als relativ sicher gelten, und soll Hauptankunftsländer wie Italien oder Griechenland entlasten. Mitte April hatte das EU-Parlament seine Zustimmung zu den langwierig ausgehandelten Kompromisstexten gegeben.

Asylpakt sollte vor der Europawahl beschlossen werden

Die 27 Mitgliedstaaten haben nun bis zu zwei Jahre Zeit zur Umsetzung. Die EU-Kommission will laut Mitteilung des Rates in Kürze einen Implementierungsplan vorlegen, der den Regierungen dabei helfen soll. Maßgebliche Parteien wollten die Reform vor der Europawahl im Juni verabschieden, in der Hoffnung, rechtspopulistischen Gruppen im Wahlkampf beim Thema Asyl etwas entgegensetzen zu können. Die meisten Migranten- und Menschenrechtsgruppen kritisierten das Reformpaket.

Es sieht eine deutliche Verschärfung der Verfahren vor. Zugleich sollen Hauptankunftsländer wie Italien oder Griechenland entlastet werden. Dafür ist ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus zur Umverteilung von Migranten in Europa geplant.

Verfahren an der EU-Außengrenze

Der Asylpakt sieht zudem erstmals Verfahren an den EU-Außengrenzen vor. Migranten mit geringen Aufnahmechancen sollen damit an der Weiterreise gehindert und von Grenzlagern aus direkt abgeschoben werden. Auch Familien mit Kindern müssen diese Verfahren durchlaufen. Die Bundesregierung hatte sich vergeblich für eine Ausnahme eingesetzt.

Nach der Neuregelung können Mitgliedsländer Migranten zudem künftig in "sichere Drittstaaten" wie Tunesien oder Albanien zurückschicken, in denen sie dann Asyl beantragen müssen. Allerdings müssen die Geflüchteten eine Verbindung zu dem Drittstaat haben, in den sie abgeschoben werden - etwa durch Angehörige oder ein Studium.

Kein "Ruanda-Modell" in der EU

Das britische "Ruanda-Modell" ist mit den neuen EU-Regeln deshalb vorerst nicht vereinbar. Großbritannien will illegal Eingereiste ab dem Sommer unterschiedslos nach Ruanda abschieben, London hat mit dem ostafrikanischen Land dazu ein Abkommen geschlossen.

In Deutschland wirbt die CDU für ein Vorgehen nach britischem Vorbild. In dem neuen CDU-Grundsatzprogramm heißt es, wer in Deutschland Asyl beantrage, solle zukünftig in einen "sicheren Drittstaat" gebracht werden, ein Asylverfahren durchlaufen - und selbst im Falle eines positiven Bescheids auch dort bleiben.

Die EU-Asylagentur hatte vergangenes Jahr rund 1,1 Millionen Anträge verzeichnet, den höchsten Stand seit 2016. Rund 330.000 davon entfielen auf Deutschland. Die neuen Asylregeln treten mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Danach haben die Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit, sie national umzusetzen.

Mit Informationen von dpa, AFP und KNA

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