Senioren unterhalten sich und essen zusammen.
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Senioren und junge Menschen sollen von der Verantwortungsgemeinschaft profitieren.

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Verantwortungsgemeinschaft: Wer davon profitieren soll

Verantwortungsgemeinschaft: Wer davon profitieren soll

Alleinstehende, die füreinander Verantwortung übernehmen möchten, sollen rechtlich abgesichert werden. Sie sollen künftig eine rechtliche Einheit bilden, wenn sie sich das wünschen. Die Pläne des Justizministers Buschmann im Detail.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Anfang der Woche die Pläne für die sogenannte Verantwortungsgemeinschaft konkretisiert. Dieses Rechtsinstitut bietet außerhalb von Ehe und Verwandtschaft rechtliche Fürsorgemöglichkeiten. Doch was genau verbirgt sich dahinter und wer profitiert davon? Hier die Details:

Wem hilft die Verantwortungsgemeinschaft, für wen ist sie gedacht?

Zum Beispiel für ältere Menschen, die ihren Lebenspartner verloren haben oder Alleinstehende, die sich in einer ähnlichen Situation befinden. Auch junge Menschen, die vielleicht in einer WG zusammenleben und sich umeinander kümmern möchten, können von der Verantwortungsgemeinschaft profitieren.

Auch für Alleinerziehende, die sich füreinander einsetzen und in den täglichen Dingen des Alltags unterstützen, könnte die Verantwortungsgemeinschaft sinnvoll sein. Ob beim Einkaufen, Arztbesuchen oder Kinderbetreuung, gemeinsame Verantwortung kann helfen.

Aktuell können Freunde nicht einfach entscheiden, ob sie im Falle eines Unfalls lebenserhaltende Maßnahmen treffen sollen oder eine Organspende erlaubt ist. Vollmachten sind dafür erforderlich. Gleiches gilt, wenn man Informationen von einem Arzt über seinen Freund oder die Lebenspartnerin bekommen möchte. Wieder ist eine spezielle Vollmacht notwendig.

Mit der Verantwortungsgemeinschaft soll das einfacher werden, es braucht dann nicht mehr zahlreiche einzelne Vollmachten für verschiedene Lebensbereiche.

Wie kann man eine Verantwortungsgemeinschaft abschließen?

Nach den Plänen der Bundesregierung soll eine Verantwortungsgemeinschaft vom Notar besiegelt werden. Dazu muss zuvor ein Vertrag ausgehandelt werden, der von der Gemeinschaft aber auch jederzeit wieder beendet werden kann.

Im Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums heißt es: "Ein Vertrag über eine Verantwortungsgemeinschaft soll von Personen geschlossen werden können, die ein tatsächliches persönliches Näheverhältnis zueinander haben und dieses im Rahmen der Verantwortungsgemeinschaft fortführen wollen. Das Näheverhältnis wird nicht staatlich kontrolliert."

Wie kann eine Verantwortungsgemeinschaft aussehen?

Diese Frage wird von denjenigen geregelt, die füreinander Verantwortung übernehmen wollen. Es geht um Gemeinschaften von zwei bis sechs Personen, die etwa zusammen wohnen und sich auch im Notfall helfen wollen. Ganz konkrete Beziehungsformen sollen aber gesetzlich nicht festgelegt werden. Jeder soll selbst entscheiden, mit wem eine Verantwortungsgemeinschaft gegründet werden soll. So gibt es verschiedene Module, die frei miteinander kombiniert werden können.

In einer Verantwortungsgemeinschaft könnte ein Partner etwa nach einem Krankheitsfall als Betreuer des anderen berücksichtigt werden. Auch die Entscheidung über eine Organspende wäre möglich. Diese Entscheidung dürfen bislang nur Verwandte, Ehegatten, sowie andere Personen treffen, die dem Spender sehr nahestehen.

Unklar ist derzeit noch, ob es ein Modul geben soll, das die Pflege betrifft. Wer heute nahe Angehörige pflegt, wird staatlich gefördert. Ob das auch für die Partner von Verantwortungsgemeinschaften gelten wird, will Justizminister Buschmann noch klären.

Wie hoch sind die Kosten?

💬 Mitdiskutieren lohnt sich: Die folgende Passage hat die Redaktion im Rahmen des BR24-Formats "Dein Argument" ergänzt. Hintergrund sind Kommentare mehrerer Nutzer zu den Kosten.

Es entstehen Gebühren beim Notar. Aus dem Bundesjustizministerium ist zu hören: Die Höhe der notariellen Gebühren wird davon abhängen, was die Partner der Verantwortungsgemeinschaft vereinbaren. Werden nur die Grundstufe und das Modul "Auskunft und Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten" gewählt, so dürften die notariellen Gebühren für alle Vertragspartner zusammen bei voraussichtlich unter 200 Euro (netto) liegen. Die Partner könnten sich die Kosten teilen. Bei den Modulen "Zusammenleben" und "Zugewinngemeinschaft" können die Gebühren höher sein. Ihre Höhe würde voraussichtlich vom Wert des betroffenen Vermögens abhängen.

Konkretere Informationen lassen sich beim Notar erfragen. Allerdings wird man dort möglicherweise erst abwarten, bis ein konkretes Gesetz beschlossen ist, aus dem sich dann auch ganz konkrete Gebühren ableiten lassen. 💬

Ist die Verantwortungsgemeinschaft eine Alternative zur Ehe?

Nein, sagt der Bundesjustizminister. Die Verantwortungsgemeinschaft ist ein Modell für Menschen, die ohne Ehevertrag Verantwortung füreinander übernehmen wollen. Und sie sei auch keine "Ehe-light".

Wer also ohne Trauschein zusammenlebt und für seinen Partner Entscheidungen treffen will oder soll, der kann diese Verantwortung rechtlich absichern. 2025 soll das Gesetz dazu kommen.

Was sind die Vorteile einer Verantwortungsgemeinschaft?

Auch heute lässt sich schon vieles regeln, aber es braucht häufig ganz verschiedene Vollmachten. Der Vorteil einer Verantwortungsgemeinschaft liegt darin, sich aus verschiedenen Modulen etwas zusammenzubauen, von dem man glaubt, dass es am besten passt.

Ab wann gilt die Verantwortungsgemeinschaft?

Der Bundesjustizminister hat zunächst die Eckpunkte vorgelegt. Daraus soll jetzt ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden, der dann im Bundestag behandelt und vermutlich noch verändert wird. Es sind noch viele Fragen ungeklärt. Im Jahr 2025 soll das Gesetz gelten, so plant es die Bundesregierung.

Wie bewerten andere Parteien und Organisationen die Pläne zur Verantwortungsgemeinschaft?

CDU und CSU halten das Gesetz für überflüssig. Auf Grundlage der Vertragsfreiheit seien jetzt bereits ähnliche Verbindungen möglich, meint Günther Krings, rechtspolitischer Sprecher von CDU/CSU.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßte die Eckpunkte, forderte aber, auf einen Schutz vor Ausbeutung zu achten. Jan Plobner (SPD) verweist auf ein ähnliches Gesetz in Frankreich. Dort lasse sich beobachten, dass Frauen weiterhin das unbezahlte Kümmern, die sogenannte Care-Arbeit übernehmen. Und dann finanziell im Regen stehen, wenn sich die Gegenseite einseitig und unvorhergesehen aus der Gemeinschaft zurückziehe.

Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, sieht auch einen Fortschritt für queere Menschen. Sie können sich besser absichern, sollte sich z. B. die Herkunftsfamilie nach dem Coming-out abgewendet haben.

Der Familienbund der Katholiken ist zwiegespalten. Schon jetzt ließe sich vieles, was dem Modell zugeschrieben werde, privatrechtlich regeln. Insofern handele es sich auch um Symbolpolitik. Wenn der Abschluss entsprechender Regelungen aber erleichtert werde und dies im Ergebnis zu mehr Verantwortungsübernahme in der Gesellschaft führe, könne man der Verantwortungsgemeinschaft auch positive Aspekte abgewinnen.

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