In der vergangenen Woche veröffentlichte die Bundesregierung ihre Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland (AfD). Die Anfrage war übertitelt mit "Doppelte Stimmabgabe bei der Europawahl am 26. Mai 2019". Sie zielte auf mögliche Wahlfälschung durch sogenannte Doppelstaatler ab, also Personen mit zwei EU-Staatsbürgerschaften.
Diese hatten bei vorherigen Europawahlen die Möglichkeit gehabt, zweifach ihre Stimme abzugeben. Einmal für ihr Gastland, ein weiteres Mal für ihr Herkunftsland. Auch 2019 sei diese Möglichkeit gegeben, obwohl das doppelte Wählen eine Straftat darstellt. Laut Bundesregierung leben aktuell rund 800.000 Menschen in Deutschland, die zwei EU-Staatsbürgerschaften besitzen und am 26. Mai bei der Europawahl abstimmen dürfen.
Weshalb können Doppelstaatler zweifach wählen?
2014 wurde die Öffentlichkeit auf die Möglichkeit der doppelten Stimmabgabe aufmerksam, als der Chefredakteur der Wochenzeitung Die Zeit, Giovanni di Lorenzo, in einer Talkshow davon sprach, gleich mehrfach bei der Europawahl abgestimmt zu haben: einmal als deutscher Bundesbürger in einer Grundschule in Hamburg, und dann mit seinem zweiten Pass als italienischer Staatsbürger im Konsulat.
Doppelte Stimmabgabe: Verboten und trotzdem weiter möglich
Diese Doppelwahl war schon 2014 verboten und ist es nach wie vor illegal. "Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme", teilt der Bundeswahlleiter auf Anfrage von BR24 mit. Wer sich nicht daran hält, macht sich wegen Wahlfälschung strafbar. Das Strafgesetzbuch sieht in diesem Fall eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Was unternehmen Behörden gegen Wahlfälschung?
Die Behörden wollen nun bei der Europawahl 2019 auf das Verbot der Doppelwahl aufmerksam machen. So enthalten die Wahlbenachrichtigungen einen Verbotshinweis zur doppelten Stimmabgabe. Auch in den Wahllokalen selbst sollen die Wähler über Bekanntmachungen informiert werden.
Kein Austausch über Doppelstaatler
In der Praxis ist allerdings fraglich, inwieweit sich die doppelte Stimmabgabe verhindern lässt. Zwar tauschen die EU-Staaten untereinander ihre Wählerverzeichnisse aus. Auf Anfrage von BR24 räumt der Bundeswahlleiter aber ein, dass es bei Doppelstaatlern "keinen Informationsaustausch" gibt. So liege zurzeit keine Liste der Wahlberechtigten mit doppelter Staatsangehörigkeit vor.
Die Bundesregierung spricht nur von einem Fall der doppelten Stimmabgabe, der 2014 bekannt wurde. Die Doppelwahl von Giovanni di Lorenzo wurde 2014 schließlich auch nicht von den Behörden aufgedeckt. Letztendlich kam der Zeit-Chef aber glimpflich davon. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen Wahlfälschung gegen eine finanzielle Auflage ein.