Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Alternative für Deutschland (AfD) als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und eine Klage der AfD damit abgewiesen.
Es gebe "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei", teilte das Gericht am Dienstag nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung mit. Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden.
"Nicht zu beanstandende Gesamtbetrachtung"
Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen habe das BfV in Gutachten und zugehörigen Materialsammlungen belegt, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die AfD habe diesen Belegen lediglich "pauschales Bestreiten" entgegen gesetzt. Die Einschätzung des Verfassungsschutzes beruhe insgesamt auf einer "nicht zu beanstandenden Gesamtbetrachtung", erklärte die Kammer.
Zwar sei der nationalistische "Flügel" der AfD formal aufgelöst worden, seine Protagonisten übten aber weiter maßgeblichen Einfluss aus. Auch Aktivitäten der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) seien in die Bewertung eingeflossen. Sowohl im Flügel als auch in der JA sei ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel. Danach müsse das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und müssten "Fremde" möglichst ausgeschlossen werden. Das stehe im Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes. Zudem sei auch eine "ausländerfeindliche Agitation" zu erkennen, hieß es.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Darüber müsste dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.
Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren insgesamt vier Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfV. Wegen seiner Größe fand das Verfahren statt im Gerichtsgebäude in der Kölner Messe statt. Für die AfD nahm unter anderem Bundessprecher Tino Chrupalla teil. Er sagte nach der Entscheidung: "Uns hat das Urteil des Gerichts überrascht. Wir teilen die Auffassung des Gerichts nicht. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten."
Erfolg hatte die AfD mit ihrer Klage, die sich dagegen wandte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz öffentlich mitgeteilt hatte, der Flügel habe 7.000 Mitglieder. Dafür gebe es nicht die erforderlichen Anhaltspunkte, erklärte das Gericht.
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