Der Zugang zu den kostenlosen Corona-Bürgertests soll nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach deutlich eingeschränkt werden. Nur noch Patienten mit Symptomen sollen dafür in Frage kommen sowie andere ausgewählte Personengruppen.
Kostenlose Bürgertests nur für ausgewählte Gruppen
Dies geht aus der "Corona-Herbststrategie" des Ministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) darüber berichtet. Das kostenlose Angebot an alle Bürger ist bisher nur bis Ende Juni fix. Als weitere Gruppen und Anlässe für kostenlose Bürgertests werden in dem Papier folgende Gruppen genannt: Präventivtestungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern, Personen mit erhöhter Kontaktexposition (zum Beispiel vor Großveranstaltungen), bei einer Kontraindikation zur Impfung (zum Beispiel Schwangere im ersten Trimester), ausbreitende Infektionslage im Hotspot, Geflüchtete aus der Ukraine.
Patientenschützer warnen vor Corona-Test-Kahlschlag
Die Kritik an den Plänen ließ nicht lange auf sich warten. Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte eine Fortsetzung kostenloser Corona-Tests für alle. "Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach muss seinen Vorschlag für die Gesundheitsministerkonferenz an die Lebenswirklichkeit der Hilfsbedürftigen daheim anpassen", sagte er der "Rheinischen Post".
Vor dem Treffen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern an diesem Mittwoch fügte Brysch hinzu: "Deshalb darf es keinen Kahlschlag bei den kostenlosen Bürgertests geben." Präventiv-Testungen auf Krankenhäuser und Pflegeheime zu begrenzen, schließe alleine 3,2 Millionen Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pfleger aus.
Dieser "größte Pflegedienst Deutschlands" brauche anlasslose kostenlose Tests: "Die Menschen wollen sicher sein, möglichst niemanden in der Altenpflege anzustecken. Aber auch Schwerstkranke und deren Angehörige brauchen den kostenlosen Testschirm", fügte Brysch hinzu: "Dazu gehören etwa Krebspatienten und lungenkranke Menschen."
Ampelkoalition berät über Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Zuletzt war aus den Ländern der Druck auf den Bund gewachsen, schnell eine Rechtsgrundlage für weitergehende Schutzvorgaben bei einer neuen Corona-Welle im Herbst zu schaffen. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen forderten vor zweitägigen Beratungen der Gesundheitsminister ab diesem Mittwoch, noch vor der Sommerpause eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen. Die Infektionszahlen sind zuletzt wieder gestiegen.
Mit dpa-Material.
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