Die Kfz-Steuerermäßigung für die Forst- und Landwirtschaft bleibt. Die Ampel ist von ihren ursprünglichen Plänen abgerückt, um die Bauern nicht zu stark zu belasten. Das hatten auch Union und AfD verlangt. Im Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags vor wenigen Wochen waren CDU, CSU und AfD dem Vorschlag aber offenbar gar nicht abgeneigt. Das zeigen Dokumente, die BR24 vorliegen.
Im Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags prüfen 18 Mitglieder des Haushaltsausschusses, ob die von ihm beschlossenen Ausgaben auch richtig verwendet werden. Am 15. Dezember 2023 kam der Ausschuss das vorerst letzte Mal zusammen - morgens um 7.30 Uhr, noch bevor der Bundestag seine letzte Sitzung des Jahres begann.
Rechnungshof hält Förderung für "überholt"
Auf dem Tisch der Abgeordneten war dabei auch Tagesordnungspunkt 20: "Überholte Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer". Das Bundesfinanzministerium von Christian Lindner (FDP) verlangte darin, Ausnahmen für die Land- und Forstwirtschaft abzuschaffen – so wie es der Bundesrechnungshof schon länger fordert.
Die Rechnungsprüfer hatten im Dezember 2022 in einem Bericht gefordert, "überholte und nicht mehr zielführende Regelungen abzubauen und Dauerförderungen zu beenden". Sie verwiesen darauf, dass die Ausnahmen für die Landwirtschaft auf das erste Kraftfahrzeugsteuergesetz aus dem Jahr 1922 zurückgehen. Damals, vor über 100 Jahren, sei das Ziel gewesen, durch die Steuerbefreiung die Landwirtschaft zu motorisieren. Da dieses Ziel mittlerweile erreicht ist, kann die Förderung nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs weg.
Dem Staat entgehen durch die Ermäßigungen bei der Kfz-Steuer insgesamt mehr als eine Milliarde Euro jedes Jahr. Laut Rechnungshof machen Forst- und Landwirtschaft etwa die Hälfte davon aus.
Ausschuss stimmt einstimmig für Abschaffung
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags nahm die Forderung nach einer Abschaffung der Ermäßigung bei seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 zur Kenntnis. Und zwar einstimmig. Das bestätigten mehrere Teilnehmer der Sitzung BR24 übereinstimmend.
Das heißt, auch die Mitglieder von Union und AfD stimmten dafür, dass Land- und Forstwirte bald mehr Kfz-Steuer zahlen. Nach Informationen von BR24 wurde über diesen Tagesordnungspunkt auch gar nicht beraten, sondern gleich abgestimmt.
Mit dem einstimmigen Beschluss fordert der Ausschuss das Bundesfinanzministerium auf, einen Vorschlag zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu machen, "in dem die Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben wird".
Abgeordnete forderten Ausgleich für Landwirte
Ganz ohne Widerspruch nahmen die Ausschussmitglieder den Vorschlag aus dem Ministerium aber nicht hin. Die Abgeordneten forderten Lindner und seine Leute auf, zu prüfen, ob und wie Forst- und Landwirte das Geld für die höhere Steuer an anderer Stelle zurückbekommen könnten.
Auf diese angestrebte Kompensation weist Josef Rief aus dem schwäbischen Biberach hin. Er sitzt für die CDU im Rechnungsprüfungsausschuss und begründet so in der "Schwäbischen Zeitung" seine Zustimmung zu dem Tagesordnungspunkt. Die Sache hat sich aus seiner Sicht aber ohnehin erledigt, da die Bundesregierung die Ermäßigung für Land- und Forstwirte beibehält.
Für die CSU sitzt Silke Launert aus Bayreuth im Rechnungsprüfungsausschuss. An der Sitzung am 15. Dezember hat sie nach Aussage ihres Büros nur zu Beginn teilgenommen, da sie danach in eine andere Sitzung musste. "Weder Frau Launert noch ein anderer CSU-Abgeordneter waren an der Abstimmung des Beschlusses beteiligt", heißt es auf BR24-Anfrage. Außerdem habe der Rechnungsprüfungsausschuss gar nicht die Kompetenz, über die Kfz-Steuer für Land- und Forstwirte zu entscheiden.
Unterm Strich bleibt es dabei: Land- und Forstwirte genießen weiter Ermäßigungen bei der Kfz-Steuer. Bei Union und AfD scheint es aber kein absolutes Tabu zu sein, das zu ändern – zumindest, wenn es an anderer Stelle einen Ausgleich gibt.
Im Video: Regierung bringt Sparpaket auf den Weg - Kfz-Steuerbefreiung für Landwirte bleibt
Dieser Artikel ist erstmals am 8. Januar 2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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