Rund um die geplante Legalisierung von Cannabis wurden die sogenannten Cannabis-Clubs schon bald zum Streitthema. Wer einen solchen gründen will, muss sich wohl auf strenge Regeln einstellen. Wie aus einer frühen und innerhalb der Regierung noch nicht abgestimmten Version des Cannabis-Gesetzentwurfs von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hervorgeht, sollen die Clubs reine "Anbauvereinigungen" sein. Innerhalb der Vereine und im Umkreis von 250 Metern soll kein Cannabis konsumiert werden dürfen. Anbau, Abgabe, Vereinsmitgliedschaft und Organisation der Räumlichkeiten sollen zudem streng reguliert werden.
Der Entwurf liegt der Nachrichteagentur dpa vor. Wichtig: Da er noch in der regierungsinternen Abstimmung ist, kann sich daran noch einiges ändern. Auch in den späteren Beratungen im Bundestag dürften sich wie üblich noch Änderungen ergeben.
Pläne eines frühen Entwurfs im Einzelnen
Zunächst aber ist angedacht, dass Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs, in oder auf denen die Droge gelagert und angebaut wird, umzäunt und gesichert werden müssen - etwa mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Die Länder können Mindestabstände der Clubs zu Schulen, Spielplätzen, Sportstätten, Kitas und anderen Einrichtungen festlegen.
Außerdem soll jeder Cannabis-Verein ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen sowie einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss. Vorstandsmitglieder des Clubs, die im Vereinsregister eingetragen sind, müssen ein Führungszeugnis vorlegen.
Die Clubs müssen sicherstellen, dass Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände eingehalten werden. Sie sollen fortlaufend dokumentieren, woher sie Samen beziehen, wie viele Pflanzen sie anbauen und Samen sie lagern und an welche Mitglieder sie wie viel Cannabis abgegeben haben.
Jährlich sollen die Clubs an die Behörden übermitteln, wie viel Cannabis mit welchem Wirkstoffgehalt im vergangenen Jahr erzeugt, abgegeben oder vernichtet wurde und wie der aktuelle Bestand ist.
Cannabis darf nur an Mitglieder ausgegeben werden, maximal 50 Gramm im Monat und nur in einer "neutralen Verpackung oder unverpackt", damit es für Jugendliche keine "Konsumanreize" gibt. Ein Beipackzettel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie Wirkstoffgehalt in Prozent soll Pflicht sein.
Kiffen bleibt an bestimmten Orten verboten
Im dem noch nicht abgestimmten Gesetzentwurf sind auch Regelungen für den Konsum in der Öffentlichkeit festgehalten: Auch wenn Cannabis grundsätzlich legalisiert werden soll, bleibt Kiffen im Umkreis von 250 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder Sportstätten verboten. Auch in Fußgängerzonen soll zwischen 7 und 20 Uhr kein Konsum erlaubt sein.
Unter 18 bleibt die Droge tabu. Wer über 18 und unter 21 und Mitglied ist, darf nur Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt (THC) von maximal zehn Prozent bekommen und maximal 30 Gramm pro Monat.
Bereits bekannt war, dass die Anzahl der Mitglieder der Clubs auf jeweils 500 begrenzt werden soll und niemand in mehr als einem solchen Verein Mitglied sein darf. Es bleibt im Gesetzentwurf auch dabei, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen.
Bekommt Bayern Modellprojekte?
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte vor kurzer Zeit erklärt, Modellprojekte für den staatlich lizensierten Cannabis-Handel werde es mit der bayerischen Landesregierung im Freistaat nicht geben. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), aber warnte unionsregierte Länder wie Bayern bereits davor, die geplanten Modellversuche für den kommerziellen Cannabis-Verkauf zu behindern. "Die CSU will blockieren, ohne die berechtigte Frage der Menschen zu beantworten, warum die bisherige Verbotspolitik der bessere Jugend- und Gesundheitsschutz sein soll", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Holetscheks Konter: "Ein 'Drogenbeauftragter' sollte sich nicht für Drogen einsetzen, sondern diese bekämpfen."
Das weitere Vorgehen
Lauterbach hatte seinen Entwurf Ende April in die interne Abstimmung mit den anderen Ministerien gegeben. Sobald diese abgeschlossen ist, werden üblicherweise die mit dem Thema befassten Verbände informiert und angehört. Dann folgt ein Beschluss des Bundeskabinetts, und das Vorhaben kann zur Beratung in den Bundestag gehen. Der Bundesrat muss den Plänen zufolge nicht zustimmen. Die Pro-Cannabis-Vertreter in der Ampel-Koalition hoffen, dass die Legalisierung noch dieses Jahr umgesetzt wird.
Mit Informationen von dpa
Im Audio: Ein Cannabis Social Club in Madrid
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