Es sind fast 200.100 Menschen, die im vergangenen Jahr in Deutschland eingebürgert worden sind – ein neuer Höchstwert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) (externer Link) in Wiesbaden am Dienstag mitteilte, stieg die Zahl der Einbürgerungen 2023 gegenüber dem Vorjahr um 31.000 (19 Prozent), nachdem sie im Vorjahr bereits um rund 37.000 gestiegen war. Zuletzt lag die Zahl im Jahr 2000 mit etwa 187.000 annähernd hoch.
200.000 eingebürgerte Menschen: Das sind die Herkunftsländer
Mit mehr als 75.000 stammt demnach über ein Drittel der Neubürger (38 Prozent) aus Syrien, dahinter folgen als größte Herkunftsländer mit jeweils rund 10.700 Menschen Türkei und Irak.
Beim Großteil von fast 90.000 Menschen gibt die Behörde "Sonstige" als Herkunftsländer an, etwa drei Prozent davon (300 Personen) machten im vergangenen Jahr Ukrainerinnen und Ukrainer aus, nachdem sich deren Zahl im Vorjahr aufgrund des russischen Angriffs von 1.900 auf 5.600 fast verdreifacht hatte.
Insgesamt seien 157 unterschiedliche Staatsbürgerschaften gezählt worden.
Über 80 Prozent der Neueingebürgerten behielten den Angaben zufolge aber zusätzlich ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft.
75.000 Neubürger aus Syrien – wieso jetzt?
"Die hohe Zahl der Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern steht demnach im Zusammenhang mit der hohen Zuwanderung von syrischen Schutzsuchenden in den Jahren 2014 bis 2016", erklärten die Statistiker. "Diese erfüllen mittlerweile vermehrt die Voraussetzungen für eine Einbürgerung, unter anderem im Hinblick auf Sprachkenntnisse und Mindestaufenthaltsdauer."
Ehegatten und minderjährige Kinder können auch ohne Mindestaufenthaltsdauer mit eingebürgert werden. Dies betraf im vergangenen Berichtsjahr rund 28.000 (37 Prozent) der eingebürgerten Syrerinnen und Syrer.
Neueingebürgerte jünger als der deutsche Bevölkerungsschnitt
Von den Neueingebürgerten waren rund 55 Prozent männlich und 45 Prozent weiblich, wie es weiter hieß. Ihr Durchschnittsalter liege bei 29,3 Jahren und damit deutlich unter dem deutschen Bevölkerungsschnitt von 44,6 Jahren. Zum Zeitpunkt ihrer Einbürgerung hielten sich die Personen im Durchschnitt demnach schon knapp elf Jahre in der Bundesrepublik auf.
Acht Jahre Aufenthalt: Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung
Eine Einbürgerung ist laut Gesetzeslage 2023 in der Regel nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich. Die Dauer kann bei besonderen Integrationsleistungen auf sieben beziehungsweise sechs Jahre verkürzt werden.
Da die Einbürgerungen im aktuellen Berichtsjahr vor der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts zum 27. Juni 2024 stattfanden, war die Abgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit in vielen Fällen Voraussetzung für die Einbürgerung. Vergleiche mit den Daten vor dem Jahr 2000 sind laut Statistikamt nur eingeschränkt möglich, weil zum 1. Januar 2000 die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert wurden.
Mit Informationen von KNA, reuters und AFP
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