An Allerheiligen gedenken Katholiken derer, die die katholische Kirche heiliggesprochen hat. Nach katholischem Glauben haben die Heiligen durch ihr vorbildhaftes Glaubenszeugnis im Jenseits schon volle Gemeinschaft mit Gott – anders, als es die katholische Kirche über nicht-heiliggesprochene Verstorbene lehrt.
Gebete an Heilige um Fürsprache für Verstorbene
"Es tut uns gut, das Leben der Heiligen zu kennen und uns von ihren Beispielen in Bewegung bringen zu lassen. Und es tut uns sehr gut, uns im Gebet an sie zu wenden", so erklärte Papst Franziskus in seiner letzten Predigt zu Allerheiligen.
Bei der Verehrung von Heiligen geht es theologisch aber nicht nur um ihren Vorbildcharakter für das eigene Leben – sondern auch um das überirdische Schicksal der Verstorbenen. "Die Heiligen sind Fürsprecher bei Gott, weil sie von Gott begnadet worden sind", erklärt der Münchner Theologe Klaus Unterburger. Insofern gelten die Gebete zu den Heiligen den verstorbenen Angehörigen, dass auch ihnen Gott gnädig ist. Entstehungsgeschichtlich sei die Heiligenverehrung damit auch dem Bedürfnis der Gläubigen entgegengekommen, auf Erden noch etwas für ihre Angehörigen tun zu können.
Anders als der Name Allerheiligen vermuten lässt, geht es also gerade nicht nur um Heilige, sondern um das Totengedenken allgemein. Offiziell ist der Allerseelentag am Samstag dem Gedenken aller Verstorbenen gewidmet.
Gesetzlicher Feiertag in fünf Bundesländern
Traditionell besuchen Katholiken an Allerheiligen den Friedhof, auf dem nahestehende Verstorbene begraben liegen. Dort werden Kerzen angezündet und Gräber gesegnet. Ein Priester geht dabei mit Weihrauch von Grab zu Grab und versprengt geweihtes Wasser.
In fünf Bundesländern ist Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag, neben Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland auch in Bayern. Im Freistaat ist Allerheiligen ein sogenannter "stiller Feiertag" – mit verschärften Tanz- und Feierverboten. Im Vorfeld zur Nacht auf den 1. November hat sich der Bund für Geistesfreiheit allerdings auch heuer wieder Ausnahmegenehmigungen erwirkt. So konnte etwa in einigen Clubs und Bars in München doch gefeiert werden.
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