Die Pinakothek der Moderne und die Alte Pinakothek gehören zu den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen.
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Die Pinakothek der Moderne und die Alte Pinakothek gehören zu den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen.

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Staatsgemäldesammlungen informierten wohl nicht über Raubkunst

Staatsgemäldesammlungen informierten wohl nicht über Raubkunst

Einer Recherche der SZ zufolge sind die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen im Besitz von etwa 200 Kunstwerken, die intern eindeutig als Raubkunst markiert wurden - ein Restitutionsverfahren wurde jedoch nicht eingeleitet.

Über dieses Thema berichtet: Bayern 2 Kulturleben am .

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen sollen in zahlreichen Fällen die Erben von NS-Raubkunst in ihrem Bestand nicht informiert haben. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet [externer Link], soll den Staatsgemäldesammlungen, zu denen die Pinakotheken in München gehören, die Provenienz dieser von den Nationalsozialisten geraubten Kunstwerke intern lange bekannt sein. Die Zeitung stützt sich dabei auf einen 900-seitigen Auszug einer internen Datenbank, welcher Berichte zu rund 200 möglichen NS-Raubkunstwerken enthält.

Die rund 200 Kunstwerke werden nach der "Provenienzampel" als "rot" klassifiziert, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Das heißt, dass es sich mit Sicherheit oder hoher Wahrscheinlichkeit um NS-Raubkunst handelt. Acht dieser "rot" eingestuften Werke stammen aus der Sammlung des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim. Dessen Erben fordern die Werke seit Jahren zurück. Die Staatsgemäldesammlungen hatten bislang betont, die Werke befänden sich rechtmäßig in ihrem Besitz. Unter den Kunstwerken sind sechs Beckmann-Gemälde, eines von Klee sowie eine Picasso-Büste.

Hinweise auf Raubkunstverdacht bereits vor Jahren

Das der Zeitung vorliegende Dokument beweise, dass die Provenienzforscher der Staatsgemäldesammlungen schon vor Jahren auf Hinweise gestoßen seien, die den NS-Raubkunstverdacht erhärtet hatten. Diese Informationen seien aber nie an die Flechtheim-Erben weitergeleitet worden. Dazu aber wären die Museen verpflichtet gewesen. Viele der 200 als "rot" markierten Kunstwerke seien entweder gar nicht, oder ohne den Hinweis auf Raubkunstverdacht in die Raubkunst-Datenbank "Lost Art" eingestellt worden, in der Nachfahren jüdischer Besitzer recherchieren können.

Auf BR-Nachfrage verweist das Bayerische Staatsministerium für Kunst und Wissenschaft heute auf die Zuständigkeit der Pinakotheken in München. Und von den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen kommt folgendes Statement per Mail: "Wir weisen die Darstellungen der Süddeutschen Zeitung aufs schärfste zurück. Sie sind fehlerhaft und entsprechen nicht der Wahrheit." Mit "roten Ampeln des Raubkunstverdachts" seien alle Werke verzeichnet, für die es Ansprüche einer anderen Partei gebe. Also nicht aufgrund eigener Verdachtsmomente. Außerdem wird darauf verwiesen, dass die Provenienz, die Herkunft, aller Objekte seit 2022 online gestellt ist.

Bislang war bekannt, dass die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen drei Objekte ermittelt hatten, die nach den Regeln der Wiedergutmachung an die Familien von in der Nazizeit enteigneten jüdischen Kunstbesitzern zurückgegeben werden müssten: Die besagte Bronzeskulptur "Fernande" von Pablo Picasso und zwei Gemälde von Paul Klee, die dem Kunsthändler Alfred Flechtheim gehörten.

Allerdings verzögert sich die Rückgabe – auch wegen eines neuen Verfahrens. So hatte vor etwa einem Jahr Kulturstaatsministerin Claudia Roth in Rücksprache mit den Kulturministerinnen und -ministern von Bund und Ländern die bisher allein entscheidende "Beratende Kommission" durch noch zu organisierende Schiedsgerichte ersetzen lassen.

Kunstminister Blume erhofft sich Befriedung durch neues Verfahren

Im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk im vergangenen Oktober sagte der Bayerische Wissenschafts- und Kunstminister, Markus Blume, dass er sich durch das neue Verfahren auch Befriedigung im bislang ebenfalls bestehenden Streit um das Picasso-Gemälde "Madame Soler" erhoffe, das sich aktuell ebenso im Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlung befindet.

Bei dem Streit geht es darum, dass die Nachfahren des ehemaligen Besitzers, dem jüdischen Bankier Paul Mendelssohn-Bartholdy, das Gemälde als NS-Raubkunst betrachten, der bayerische Staat hingegen aber laut eigener Forschung der Überzeugung ist, dass es sich bei dem Gemälde nicht um Raubkunst handle.

Das neue Verfahren ist bislang nicht erprobt. Die Reform ist daher durchaus umstritten. Kritiker beklagen eine Blockadehaltung Bayerns, es fehle an politischem Willen zur Rückgabe. Diesen Vorwurf hatte Markus Blume ebenfalls im BR zurückgewiesen, der Freistaat habe über die Jahre Hunderte Objekte aus seinen Museen und Sammlungen restituiert. "Wir haben jede Woche, jeden Monat Fälle, wo Kulturgut wieder zurückgegeben wird." Meistens werde dies "ohne großes öffentliches Aufheben einfach vollzogen".

Mit Informationen von epd.

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