Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD beobachten

München: Der bayerische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden und eine Klage der AfD abgewiesen. Der Geheimdienst hatte im Juni 2022 begonnen, die AfD zu beobachten und darüber dann die Öffentlichkeit informiert. Die Richter sehen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei. Laut Gericht gibt es dafür tausende Belege aus Chatgruppen und AfD-Veranstaltungen. Menschen muslimischen Glaubens würden unter anderem pauschal verdächtigt, die Scharia einführen zu wollen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 01.07.2024 16:00 Uhr

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