Gericht verurteilt AfD-Politiker Höcke erneut zu einer Geldstrafe

Halle an der Saale: Der Chef der Thüringer AfD, Höcke, ist innerhalb weniger Wochen zum zweiten Mal verurteilt worden. Weil er erneut eine verbotene Parole der Nationalsozialisten aus dem Dritten Reich verwendet hat, muss er zusammengerechnet eine Geldstrafe von fast 17.000 Euro zahlen. Der 52-Jährige wurde vom Landgericht Halle wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen. Konkret geht es um eine Veranstaltung der AfD in Gera vergangenen Dezember. Höcke sprach dabei nur die ersten beiden Worte einer verbotenen Nazi-Parole aus. Das Publikum rief ihm das dritte Wort zu. Für das Gericht spielte es keine Rolle, dass Höcke die Parole nicht vollständig sagte. Er habe gewollt, dass alle den Spruch vervollständigen, um die Grenzen des Sagbaren auszutesten. Das Urteil ist wie auch der erste Schuldspruch gegen Höcke noch nicht rechtskräftig.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 01.07.2024 16:00 Uhr

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