BGH erklärt Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld für unwirksam

Karlsruhe: Statt Zinsen auf dem Sparkonto zu erhalten, mussten Bankkunden vor einigen Jahren Negativzinsen zahlen bei einem höheren Guthaben. Verbraucherzentralen haben dagegen geklagt und nun vom Bundesgerichtshof überwiegend Recht bekommen. Der BGH entschied, für Geld, das auf Tagesgeldkonten oder Sparkonten liegt, dürfen grundsätzlich keine Negativzinsen berechnet werden. Anders ist das bei Girokonten. Da dürfen Negativzinsen prinzipiell in Rechnung gestellt werden - aber nur, wenn die Vertragsklauseln für Verbraucher verständlich sind. Ob Kunden die gezahlten Zinsen jetzt zurückfordern können, wurde vom BGH nicht entschieden.

Sendung: Bayern 3 Nachrichten, 04.02.2025 17:00 Uhr

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