Bundesregierung muss bei Luftreinhaltung laut Urteil nachschärfen

Berlin: Deutschland muss sein Programm zur Reinhaltung der Luft nachbessern. Die geplanten Maßnahmen würden den EU-Vorgaben nicht vollständig gerecht, urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Mittag. Die Regierung habe ihr Programm mit veralteten Daten unterlegt. So müsse etwa berücksichtigt werden, dass die Kaufprämien für E-Autos mittlerweile gestoppt wurden und dass Holzpellet-Heizungen weiterhin erlaubt sind, so die Richter. Sie ließen Revision gegen den Spruch zu. Vom Umweltministerium hieß es im Anschluss, man sehe sich nicht verpflichtet, verschärfte Vorgaben zur Luftqualität zu machen. Das gehe aus dem Urteil nicht hervor. Die Deutsche Umwelthilfe, die geklagt hatte, deutet die Entscheidung anders: Geschäftsführer Resch betonte, die Auflistung der Mängel und die Unsicherheiten in den Prognosen zwängen die Regierung dazu, nachzubessern.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 23.07.2024 17:00 Uhr

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