Münchner Verwaltungsgericht fällt Urteil zur AfD-Beobachtung

München: Vor dem Verwaltungsgericht wird ein Urteil dazu erwartet, ob der bayerische Verfassungsschutz die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf. Aus Sicht der Partei ist der Landesverfassungsschutz dazu nicht berechtigt. Deshalb hatte sie gegen den Freistaat Bayern geklagt. Die Klage richtet sich auch dagegen, dass der Geheimdienst im Juni 2022 die Öffentlichkeit über die Beobachtung der AfD informiert hatte. Der Verfassungsschutz hat aus öffentlich zugänglichen Quellen Tausende von Seiten - darunter etwa Chatprotokolle und Redeauszüge - zusammengetragen, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung belegen sollen. Auf den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation wurde - bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung - noch verzichtet. In der Eilsache hatte die Partei in zwei Instanzen verloren.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 01.07.2024 09:00 Uhr

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