Alvaro Morata wird beim Versuch, einen Flitzer zu stellen, von einem Ordner am Bein erwischt
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Alvaro Morata (r.) wird beim Versuch, einen Flitzer zu stellen, von einem Ordner am Bein erwischt

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Wegen Flitzer: Ordner grätscht Spaniens Morata um

Beim Versuch, in der Münchner Arena einen Flitzer zu stellen, erwischt ein Ordner nach dem EM-Halbfinale gegen Frankreich den spanischen Kapitän Alvaro Morata am Bein. Ein schmerzhafter Zwischenfall, der hoffentlich keine Folgen für den Spieler hat.

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Ein Flitzer hat unmittelbar nach dem EM-Halbfinale zwischen Spanien und Frankreich für einen schmerzhaften Zusammenstoß eines Ordners mit dem spanischen Kapitän Álvaro Morata gesorgt. Der Mann rannte nach dem 2:1 der Spanier am Dienstagabend in München auf die jubelnden Spieler zu. 

Ein Ordner des spanischen Teams versuchte dazwischenzugehen und erwischte Morata von hinten am Bein. Der 31-Jährige hatte beim Feiern im Anschluss sichtbar Schmerzen und wurde von Teamkollegen in den Arm genommen.

Zusammenprall: "Das war schmerzhaft"

"Er ist mit einem unserer Security-Leute zusammengeprallt. Das war schmerzhaft", schilderte Moratas Teamkollege Rodri später. "Aber ich glaube, es ist nicht so schlimm." Auch Trainer Luis de la Fuente ging nicht davon aus, dass der Zwischenfall schwerere Folgen für seinen Kapitän hat. "Aber wir müssen morgen abwarten", sagte er am späten Dienstagabend.

Bereits während des Spiels war ein Flitzer auf den Rasen gelangt. Offensichtlich, um mit dem französischen Starspieler Kylian Mbappé ein gemeinsames Handyfoto zu machen. Die Bilder, wie der Fan von den Ordnungskräften vom Platz geführt wird, waren in den TV-Übertragungen zu sehen. Normalerweise werden solche Szenen im Bild der Europäischen Fußball-Union UEFA nicht gezeigt, um Nachahmer nicht zu animieren.

Sportrechtler: Verursacher haftet bei Verletzung

Nach dem Vorfall stellt sich die Frage, ob Álvaro Morata zivilrechtliche Ansprüche an den Verursacher stellen kann. Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hat bei Sportrechtler Paul Lambertz nachgefragt: "Der Flitzer ist darauf aus, den ordnungsgemäßen Ablauf des Spiels zu behindern. Allein das widerrechtliche Betreten des Spielfeldes ist schon eine vorsätzliche Pflichtverletzung, aus der Schadensersatzansprüche entstehen können. Kommt es dann auch noch zu einer Körperverletzung - ob gewollt oder bloß fahrlässig - wird der Flitzer zivilrechtlich dafür geradestehen müssen", so Lambertz.

In dem Fall haftet der Täter für alles, was daraus entsteht. Auch die "Flucht in die Privatinsolvenz" rette den Flitzer dann nicht, denn solche Ansprüche seien insolvenzfest, so der Sportrechtler.

Mit Informationen von dpa.

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