Mike Glemser (r.) mit seiner Freundin und einem Intensivtherapeuten
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Eishockey - Fall Glemser: Außergerichtliche Einigung bleibt Ziel

Eishockey - Fall Glemser: Außergerichtliche Einigung bleibt Ziel

Der seit einem Bandencheck querschnittsgelähmte ehemalige Eishockeyspieler Mike Glemser hofft weiter auf eine außergerichtliche Einigung mit seinem damaligen Gegenspieler. Der muss möglicherweise mit seinem Privatvermögen haften.

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Der querschnittsgelähmte ehemalige Eishockeyspieler Mike Glemser hofft auch nach einem gescheiterten Gütetermin auf eine außergerichtliche Einigung mit seinem früheren Gegenspieler. Glemser verklagt Jan-Niklas Pietsch auf ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 650.000 Euro. Insgesamt beläuft sich der Streitwert der Klage auf 822.000 Euro.

"Aus juristischen Gründen kann die Versicherung nicht direkt verklagt werden, weshalb ich den Weg über die private Klage gehen musste", erklärte Glemser auf Anfrage. Eigentlich habe er sich mit der Versicherung schon vor dem gescheiterten Gütetermin außergerichtlich einigen wollen. "Jedoch haben wir bis nach diesem Termin keinerlei Daten erhalten. Wir hoffen auch heute noch, dass wir uns außergerichtlich einigen können, um uns den Prozess zu sparen", sagte der gebürtige Stuttgarter.

Mike Glemser lag zehn Tage im Koma

Glemser war am 3. Februar 2023 im Oberligaspiel zwischen seinen Starbulls Rosenheim und dem SC Riessersee nach einem Foul von Gegenspieler Pietsch mit dem Kopf voran in die Bande gestürzt. Glemser brach sich dabei den vierten und fünften Halswirbel. Er lag zehn Tage im künstlichen Koma und kann seitdem Arme und Beine nicht mehr bewegen.

Im Sommer des vergangenen Jahres reichte Glemser beim Landgericht München II eine Klage gegen Pietsch auf Schmerzensgeld ein. Glemsers Seite geht davon aus, dass Pietsch, der für den Bandencheck eine fünfminütige Strafzeit erhielt, für den Arbeitsunfall schadenersatzpflichtig ist. Dafür ist Vorsatz Voraussetzung.

Anwalt des Beklagten: Doppelter Vorsatz nötig

Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Garmisch-Partenkirchen kam es Ende Januar zu keinem Vergleich. Das Gericht setzte in dem Rechtsstreit einen Kammertermin an. Wann dieser stattfinden soll, ist noch offen. 

Pietschs Anwalt Wolfram Cech zufolge muss seinem Mandanten nicht nur ein Vorsatz auf die Handlung, sondern auch ein Vorsatz auf die Verletzung nachgewiesen werden, um als schadenersatzpflichtig zu gelten.

Glemsers Anwalt hält folgenschweres Foul für vorsätzlich

"Dass das Foul vorsätzlich war, steht außer Frage", meinte Glemsers Anwalt Oliver Negele. "Unserer Meinung reicht bereits ein bedingter Vorsatz, auch hinsichtlich des Schadenseintritts, das heißt, dass der Schadensverursacher den Schaden für möglich hält und ihn billigend in Kauf nimmt, auch wenn er diesen nicht unbedingt herbeiführen will."

Eishockey gehört zu den Sportarten mit einem erheblichen Gefahrpotenzial. Der Fall ist deshalb so aufgeladen, weil eine mögliche Verurteilung von Pietsch Grundsatzwirkung haben könnte.

Muss Gegenspieler mit Privatvermögen haften?

Pietschs Anwalt zufolge müsste sein Mandant im Fall einer Verurteilung mit seinem Privatvermögen für die bisher aufgerufenen mehr als 800.000 Euro haften. "Wir haben keine Kenntnis von den Vermögensverhältnissen des Herrn Pietsch. Allerdings kann ein Urteil 30 Jahre lang vollstreckt werden", antwortete Negele auf die Frage, ob Pietsch für einen so hohen Streitwert überhaupt aufkommen könne.

Halt findet Glemser seit seinem Unfall bei Freundin Lara. "Durch den Unfall und die schwere Zeit der vergangenen zwei Jahre mit all den Tiefen sind wir so stark zusammengewachsen und so eng verbunden", sagte Glemser. "Wenn es dem anderen schlecht geht, versucht der andere stark zu sein und so versuchen wir uns gegenseitig immer wieder aufzubauen."

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