Wacken: Metal-Fans stehen im Schlamm und warten an einem der Eingänge auf die Öffnung des Festivalgeländes.
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Wegen des Dauerregens und des dadurch verschlammten Geländes lassen die Veranstalter des Wackenfestivals keine Leute mehr rein.

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Dauerregen in Wacken: Welche Ansprüche haben Festivalbesucher?

Für viele Heavy-Metal-Fans fällt das diesjährige Festival in Wacken buchstäblich ins Wasser. Wegen des Dauerregens und des dadurch verschlammten Geländes lassen die Veranstalter keine Leute mehr rein. Diese Rechte haben Betroffene.

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So etwas hat es in der mehr als 30-jährigen Geschichte des Wacken Open Airs noch nie gegeben: Einen Zugangsstopp für zahlreiche der mehr als 85.000 erwarteten Besucher. Nur diejenigen, die es bis zum Dienstag (also dem Tag vor dem offiziellen Auftakt) auf das verschlammte Festivalgelände geschafft hatten, dürfen mitfeiern. Nach Schätzung der Polizei hielten sich rund 50.000 Fans auf dem Gelände in Schleswig-Holstein auf, hieß es am Mittwochnachmittag.

Wie in der Branche zu hören ist, stand auch eine komplette Absage der Veranstaltung im Raum. Die Organisatoren begründeten ihre Entscheidung mit der Sicherheit des Publikums. Außerdem hätte man sonst auch die Versorgung der Besuchermassen nicht sicherstellen können.

Verbraucherschützer: Ticketpreis muss erstattet werden

Wie sehr die eigentlich erfahrenen Veranstalter von den Folgen des jüngsten Dauerregens überrascht wurden, zeigen auch ihre offiziellen Verlautbarungen. Auf der Homepage des Festivals wird mitgeteilt, man kläre derzeit weitere Informationen zum Umgang mit den Tickets.

Für Verbraucherschützer ist die Sache dagegen klar: Auf der Seite verbraucherzentrale.de heißt es, es bestehe grundsätzlich ein Erstattungsanspruch auf den Ticketpreis, wenn Besuchern der Zugang verweigert wird. Denn der Veranstalter komme damit seiner Leistungspflicht nicht nach.

Unwetter bei Festivals immer Thema

Für viele der nun vergeblich angereisten Fans dürfte eine Rückzahlung ein schwacher Trost sein, auch wenn sie die 299 Euro für ihre Eintrittskarten zurückbekommen. Denn die Kosten für die teils sehr weite Anreise dürften sie nicht erstattet bekommen.

In den vergangenen Jahren haben Wetterkapriolen rund um Festivals und Open-Air-Konzerte immer wieder für juristischen Streit gesorgt. Unter anderem hängen die Ansprüche der Verbraucher davon ab, ob ein Konzert komplett oder teilweise abgesagt oder auch nur für eine Weile unterbrochen worden ist. Eine Rolle kann auch spielen, ob zum Beispiel eine Behörde wegen Unwettergefahr das Ende eines Events anordnet.

Beispiel Rock am Ring - Abbruch wegen Blitzgefahr

Ein Beispiel für eine behördliche Anordnung ist das Festival Rock am Ring in der Eifel. Dort hatte 2016 die zuständige Gemeindeverwaltung wegen starken Unwetters die Veranstaltung abgebrochen. Sie folgte einer Empfehlung der Polizei. Damals wurden mehr als 50 Menschen durch Blitzschläge verletzt. In der Folge erhielten die Besucher rund 40 Prozent des Ticketpreises zurückgezahlt, was nach Einschätzung der Veranstalter dem Anteil der ausgefallenen Auftritte in Relation zum ursprünglich geplanten Programm entsprach.

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