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Die Urteile waren mit Spannung erwartet worden, ging es doch um den Vorwurf, dass der Staat bei der Rente zwei mal Steuern kassiere - einmal in der Erwerbsphase und einmal während der Rentenzeit. Beide Klagen sind nun für die konkreten Fälle abgewiesen worden. Dennoch sind die Urteile wegweisend, weil der oberste Steuergerichtshof erstmals eine konkrete Formel zu Berechnung der Doppelbesteuerung aufgestellt hat.
Regeln für doppelte Besteuerung der Rente formuliert
Damit legt der Bundesfinanzhof dem Bundesfinanzministerium eine Änderung der bisherigen Praxis der Rentenbesteuerung nah. Das könnte teuer für den Fiskus werden und Rentnerinnen und Rentner entlasten.
Der Bundesfinanzhof legte nämlich fest, dass der Grundfreibetrag bei der Berechnung des steuerfreien Rentenbezugs unberücksichtigt bleiben muss. Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die der Steuerpflichtige selbst trägt, müssen künftig unberücksichtigt bleiben.
Neue Regeln für doppelte Besteuerung der Rente: Wie reagiert der Gesetzgeber?
Der Grundfreibetrag dürfe nicht als Vehikel benutzt werden. Das widerspreche dem Sinn des Grundfreibetrags, der das Existenzminimum von der Steuer freistellt, sagte die Senatsvorsitzende Förster.
Und deshalb gab das Gericht einen Ausblick: In Zukunft seien mehr Rentnerinnen und Rentner von einer möglichen Doppelbesteuerung betroffen. Interessant wird sein, wie der Gesetzgeber auf dieses Urteil reagiert. Die rote Ampel der Doppelbesteuerung ist in Sicht, aber noch nicht überfahren.
Ursprung des Verfahrens ist die 2005 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte nachgelagerte Besteuerung. Die bis 2040 laufende Übergangsregelung dafür hält der Bundesfinanzhof weiter für verfassungsgemäß.
BR24Live: Was bedeuten die Urteile zur Doppelbesteuerung von Renten?
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