Pflegegehalt, Energiesparen, Kurzarbeit: Das ändert sich im September
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Ab September gilt das Tariftreue-Gesetz für Pflegeberufe. Das könnte die Preise für Pflegeplätze ankurbeln.

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Pflegegehalt, Energiesparen, Kurzarbeit: Änderungen im September

Pflegegehalt, Energiesparen, Kurzarbeit: Änderungen im September

Die Vorbereitungen für den Herbst laufen: Während die Bundesregierung schon an einem dritten Entlastungspaket arbeitet, greifen im September Maßnahmen aus dem zweiten. Außerdem ändert sich in der Pflege einiges. Ein Überblick.

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Von Sommerloch kann keine Rede sein: Das 9-Euro-Ticket läuft aus, genauso wie der Tankrabatt – dafür sollen im September die 300 Euro Energiepreispauschale an alle einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Außerdem verhandelt die Ampel-Koalition in Berlin über eine Gas- und Strompreisbremse, die Reform der gerade erst beschlossenen Gasumlage und den staatlichen Einstieg bei Energieversorgern.

Damit auch Studierende sowie Rentnerinnen und Rentner Unterstützung bekommen, erarbeitet die Bundesregierung zudem das dritte Entlastungspaket. Denn dass die Preise für Energie, Lebenshaltung und auch Pflege deutlich steigen – das ist bereits sicher.

  • Zum Artikel: 300 Euro für Millionen: So funktioniert die Energiepauschale

Tariftreue-Gesetz: Gut für Pflegepersonal, teuer für Heimbewohner

Das Ziel der alten Bundesregierung war es, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten, indem die Löhne für Beschäftigte in Seniorenheimen und bei ambulanten Pflegediensten angehoben werden. Ab dem 1. September gilt dieses Tariftreue-Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Damit müssen die Träger für ihre Lohnzahlungen entweder eigene oder vergleichbare Tarifverträge aus der jeweiligen Region zugrunde legen. Mindestens aber müssen sie 13,70 Euro an ungelerntes Personal zahlen und 17,10 Euro an Fachkräfte mit Ausbildung.

Was für das Personal ein guter Schritt ist, bedeutet für viele Bewohnerinnen und Bewohner, dass sie deutlich mehr Geld für ihren Pflegeplatz zahlen müssen. Laut dem Pflegeschutzbund BIVA, der bundesweit alte und pflegebedürftige Menschen berät, verlangen viele Pflegeheime jetzt zwischen 500 und 600 Euro mehr pro Monat. In der Spitze sind es sogar über 1.000 Euro, die aus eigener Tasche zusätzlich bezahlt werden müssen.

Mittelfristig könnte das zu einem Problem für die Kommunen werden. Denn wer seine Pflegekosten nicht selbst tragen kann, hat einen Anspruch auf Sozialhilfe-Leistungen. Die werden von den Städten und Gemeinden getragen.

Energieeinsparen: Auch Ladenbesitzer in der Pflicht

Die neue Energie-Einspar-Verordnung gilt zunächst für ein halbes Jahr und soll sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum helfen, Strom, Öl und Gas einzusparen. Ladenbesitzer zum Beispiel müssen ihre Türen geschlossen halten und ab 22 Uhr darf keine Leuchtreklame mehr eingeschaltet sein. Auch Denkmäler und andere Bauwerke dürfen nachts nicht mehr angestrahlt werden. In öffentlichen Gebäuden wird die Temperatur von Arbeitsräumen auf maximal 19 Grad abgesenkt, das gilt aber nicht für Krankenhäuser, Kitas, Schulen oder ähnliche Einrichtungen.

Wer zu Hause ein Schwimmbecken oder einen Pool hat, darf den dann nicht mehr mit Gas oder Strom beheizen und Mieterinnen und Mieter sind nicht mehr verpflichtet, ihre Wohnungen auf eine bestimmte Mindesttemperatur einzuheizen. Zudem müssen Hauseigentümer von ihren Versorgern darüber informiert werden, um wie viel die Energiekosten im kommenden Verbrauchsjahr steigen dürften und wie groß das finanzielle Einsparpotential ist, wenn die Temperatur um ein Grad reduziert wird.

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Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld

In den Hochzeiten der Pandemie war es das Kurzarbeitergeld, das massenhafte Arbeitslosigkeit verhindert hat. Viele Menschen bezogen für einen bestimmten Zeitraum nur einen Teil ihres Gehalts, dafür konnten sie angestellt bleiben und waren nicht auf Arbeitslosengeld angewiesen. Die Bundesregierung hatte damals den Zugang per Sonderregelung erleichtert. Ursprünglich sollte die Ende September auslaufen, aber Arbeitsminister Hubertus Heil hat bereits angekündigt, sie zu verlängern.

Außerdem wichtig:

  • Ukraine-Geflüchtete brauchen weiterhin kein Visum, um nach Deutschland zu kommen. Diese Regelung gilt vorerst bis 30.9.
  • Gesetzliche Regelung: Online gehandelte Lebensmittel müssen zurückverfolgt werden können
  • 6.9. Start der Fußball Champions League
  • 13.9. Start des neuen Schuljahres: Nach aktuellem Plan startet die Schule ohne Corona-Testpflicht.
  • 23.9. ist die Earth Night: An diesem Aktionstag gegen Lichtverschmutzung sollen unnötig brennende Lampen ausgeschaltet werden - für Sternenhimmel-Genuss