Die Ampel-Regierung sattelt im Bereich Immobilien um und sendet klare Signale an alle Eigentümerinnen und Eigentümer: Wer energieeffizient saniert und sich für erneuerbare Energien öffnet, der darf mit deutlich mehr staatlicher Förderung rechnen. Und auch, wer Bestandsgebäude erhält, gehört tendenziell zu den Gewinnern im Förderdschungel. Doch in den vergangenen Wochen ist politisch eine andere Frage in den Fokus gerückt: Ist Omas Häuschen noch zu halten?
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Neues Jahressteuergesetz lässt Erbschaftssteuer bei Immobilien ansteigen
Wegen der Frage, wie teuer ein Erbvorgang für die Erben sein darf, ging es in den vergangenen Wochen heiß her zwischen Bundestag und Bundesrat. Anlass des Streits waren die neuen steuerlichen Berechnungsmaßstäbe, anhand derer der Wert einer Immobilie im Erbfall bemessen wird. Wegen dieser neuen Herangehensweise dürfte die Erbschaftssteuer für viele höher ausfallen als bislang.
Mitte Dezember wurde das dazugehörige Jahressteuergesetz im Bundesrat beschlossen – obwohl Bayern noch versucht hatte, den Vermittlungsausschuss deswegen anzurufen. Übrig blieb entsprechend die Frage, wie es weitergehen soll mit der "Steuererhöhung durch die Hintertür", wie es aus der CSU hieß. Die Debatte dürfte sich jedenfalls auch ins neue Jahr hinein erstrecken.
Im Raum steht nun, die Freibeträge für Erbschaften anzuheben, Bundesfinanzminister Lindner hatte 25 Prozent vorgeschlagen – das wären dann 500.000 Euro steuerfrei pro Elternteil und Kind. Ziel müsse es sein – da sind sich die Parteien weitgehend einig – dass Erben nicht das Haus verkaufen müssen, dass ihnen überlassen werden soll. So oder so – viele Expertinnen und Experten raten dazu, so etwas wie eine Immobilienschenkung oder –vererbung nicht vorschnell durchzuführen und die Zeit der politischen Debatte zu nutzen, um sich ausführlich mit der Familie zu beraten.
Photovoltaik-Förderung: Einnahmen steuerfrei
Wer mit seiner Photovoltaik-Anlage – Kenner sagen nur noch PV – Einnahmen generiert, ist hier von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass die Eigentümer den Gewinn aus dem PV-Strom nicht mehr ermitteln müssen.
Allerdings gibt es eine Art Obergrenze: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Gebäuden ohne Wohnraum darf die Bruttoleistung der Anlage maximal 30 Kilowatt betragen. Bei Mehrfamilienhäusern darf sie maximal 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit produzieren. Entscheidend ist hier die Spitzenleistung der Anlage unter Testbedingungen. Zusätzlich werden kleine Solarkraftwerke von der Mehrwertsteuer befreit.
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Neue Förderrichtlinien für Gebäudesanierung wohl ab März
Ab März soll es zudem völlig neue Förderrichtlinien für die energetische Sanierung von Gebäuden geben, das hat zumindest das Bundesbauministerium Ende 2022 erklärt. Was schon bekannt ist: Das Gebäudeenergie-Gesetz wird nochmals verschärft. Ab 2023 darf der jährliche Primärenergiebedarf neu gebauter Häuser nur noch höchstens 55 Prozent von dem des maßgebenden Referenzgebäudes betragen. Bisher waren es 75 Prozent. 2025 soll der Wert auf maximal 40 Prozent sinken.
Und sonst noch:
- Bei einem Heizungsaustausch dürfen voraussichtlich nur noch klimafreundliche Energieträger die alte Öl- oder Gasheizung ablösen.
- Wohngebäudeversicherungen dürften deutlich teurer werden. Wegen des gestiegenen Baupreisindex‘ ist mit Prämienanhebungen um etwa 15 Prozent zu rechnen. Grund dafür sind die gestiegenen Materialkosten am Bau, die sich auf die Versicherungssummen auswirken.
- Wer seine Immobilie vermietet und diese mit Gas oder Öl beheizt, muss sich ab dem neuen Jahr an den CO2-Kosten beteiligen. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von der Energieeffizienz des Gebäudes ab.
- Immobiliengeschäfte können laut Sanktionsdurchsetzungsgesetz nicht mehr mit Bargeld abgewickelt werden.
- Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde bis zum 31.1.23 verlängert.
Mit Informationen von dpa, AFP und Reuters.
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