Hat der Flieger in den Süden Verspätung, trübt das ohnehin schon mal die Urlaubslaune. Doch es kann noch schlimmer kommen. An der Mietwagen-Station vor Ort kann es heißen: Sie sind zu spät. Mit Verweis auf die Vergleichsplattform, wo der Mietwagen oft gebucht wurde, bedeutet das dann oft, dass es weder Wagen noch Erstattung gibt. Der Grund dafür sind die AGB. Deshalb sollten verspätete Reisende sich rechtzeitig auch beim Mietwagen-Verleiher melden.
Im schlimmsten Fall ist das Geld weg
Denn im schlimmsten Fall ist das gesamte schon bezahlte Geld dann weg. Der Anbieter hat das Recht, die Buchung wegen Nichterscheinens zu stornieren. Die dazugehörige Vertragsklausel nennt sich in der Branche "No show". Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland ist diese Regel leider rechtens.
Die Verbraucherschützer raten deshalb, bei der Buchung eines Mietwagens auf diese "No show"-Regelungen genau zu achten. Denn es spielt keine Rolle, warum jemand verspätet an die Mietstation kommt. Um so eine Situation generell zu vermeiden, wäre es deshalb besser, einen Anbieter zu wählen, der keine Vorauszahlung verlangt, sondern das Geld erst bei der Abholung des Wagens kassiert. Meistens sei das bei lokalen Anbietern der Fall – die seien aber in der Regel nicht auf den Vergleichsportalen zu finden, so das Verbraucherzentrum. Die Bedingungen direkt bei einem Autovermieter seien oft besser.
- Zum Artikel: "Run auf Reisepässe sorgt für längere Wartezeiten"
Gleiche Kreditkarte mitnehmen
Und noch ein Hinweis: Wer bereits im Voraus mit Kreditkarte bezahlt hat, muss genau diese Kreditkarte beim Abholen des Mietwagens vorzeigen. Fehlt diese, kann die Mietstation die Buchung ebenfalls kostenpflichtig stornieren.
- Zur Übersichtsseite: "Das Verbrauchermagazin"
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