Zwölf Euro pro Stunde beträgt derzeit der gesetzliche Mindestlohn, ab kommendem Jahr steigt er auf 12,41 Euro. Doch eigentlich sollte der niedrigste Stundenlohn mindestens 14 Euro betragen, hat die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) auf ihrem Gewerkschaftstag in Bremen gefordert. Nur damit lasse sich ein angemessener Lebensunterhalt sichern. Und wer weniger verdiene, habe später meist eine Rente unter der Armutsgrenze, warnt die NGG.
Die Gewerkschaft beruft sich bei ihrer Forderung auch auf die EU-Kommission. Sie empfiehlt einen Mindestlohn, der 60 Prozent des Durchschnittseinkommens aller Beschäftigten in einem Land entspricht, berechnet nach dem sogenannten Median. Ein auf diese Weise kalkulierter Mindestlohn würde in Deutschland bei 14 Euro liegen, argumentiert die Gewerkschaft.
NGG: Beträchtlicher Niedriglohnsektor – auch in Bayern
Unter dem Schwellenwert von 14 Euro liegen nach Berechnungen, die das Forschungsinstitut Pestel im Auftrag der NGG angestellt hat, rund zehn Millionen Beschäftigte in Deutschland. Gut 1,5 Millionen davon arbeiten in Bayern. Gemessen an der Bevölkerung ist der Anteil von Geringverdienern in Bayern damit nicht anders als in Gesamtdeutschland. Es sei also nicht so, dass der Freistaat beim Thema Niedriglöhne insgesamt besser dastehe als der Rest Deutschlands, sagt der Leiter des Pestel-Instituts, Matthias Günther.
Allerdings gebe es innerhalb Bayerns beträchtliche Unterschiede. Vor allem im Großraum München würden auch am unteren Ende der Einkommens-Skala vergleichsweise hohe Löhne gezahlt, denn sonst lasse sich angesichts der hohen Lebenshaltungskosten kaum noch Personal finden. Im Norden und Osten Bayerns, vor allem nahe der Grenze zu Tschechien, würden hingegen vergleichsweise oft eher niedrige Löhne gezahlt – gerade in Branchen, für die die Gewerkschaft NGG zuständig ist, wie Hotelgewerbe, Gastronomie oder Lebensmittelindustrie.
Gewerkschaft fordert mehr Personal für Kontrollen
Verstöße gegen die Mindestlohn-Vorschriften blieben oftmals ohne Konsequenzen für die jeweiligen Arbeitgeber, kritisiert die Gewerkschaft. Denn nach Einschätzung der NGG gibt es zu wenige entsprechende Kontrollen. Deshalb müsse das Personal in den Hauptzollämtern, die für die Kontrollen zuständig sind, verdoppelt werden, fordert die Gewerkschaft.
Bei der Personalausstattung der Zollämter liegt Bayern nach Daten der NGG unter dem bundesweiten Mittelwert. Danach kommen im Bundesschnitt auf 10.000 Beschäftigte, deren Arbeitgeber kontrolliert werden sollen, 2,1 zuständige Mitarbeiter bei der Zollverwaltung. Bayern hat 1,9 Kontrolleure je 10.000 Beschäftigte. Den niedrigsten Wert hat Berlin mit 1,8. Die höchste Zahl an Kontrolleuren weist Bremen mit 3,6 Kontrolleuren je 10.000 Beschäftigte auf.
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