Für die Gebäudereiniger steht schon jetzt eine Debatte an, die bald viele Branchen betrifft: Wenn der gesetzliche Mindestlohn zum Oktober auf zwölf Euro ansteigt, soll auch der Branchentarif angehoben werden. Bislang wurden Gebäudereinigungs-Kräfte nämlich über dem Mindestlohn bezahlt.
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Abstand zum Mindestlohn soll gleich bleiben
Ab Juli gibt es den gesetzlichen Mindestlohn von 10,45 in der Stunde. Noch liegen die Gebäudereiniger mit ihrem Branchentarif von 11,55 Euro darüber. Wenn aber ab Oktober der gesetzliche Mindestlohn auf zwölf Euro angehoben wird, bekämen all die Menschen, die in Krankenhäusern, Behörden oder Schulen putzen, weniger als alle anderen Beschäftigten in Deutschland. Deshalb trifft sich die verantwortliche IG BAU am Montag mit den Branchenvertretern in Frankfurt am Main, um über einen neuen Branchenlohn zu verhandeln.
Die Arbeitgeber liebäugeln damit, einfach ab Oktober pro Arbeitsstunde fünf Cent Lohn draufzulegen und so den Branchenmindestlohn mit zwölf Euro gesetzeskonform zu machen, mehr aber auch nicht. Das ist der IG BAU zu wenig. Sie fordert 13,73 Euro – damit sich der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn im Vergleich zu jetzt nicht verringert.
Fachkräftemangel mit Lohnplus entgegensteuern
Ihr Argument: Nur so könne der Fachkräftemangel in der Branche bewältigt werden. Die Arbeitgeber entgegnen, die Forderung der IG BAU würde ein Plus von 19 Prozent bedeuten und das in einer auch für Gebäudereiniger schwierigen wirtschaftlichen Lage. Trotzdem wollen die Gebäudedienstleister mit der Gewerkschaft verhandeln. Immerhin seien auch ihre Beschäftigten von der hohen Inflation betroffen.
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