Ist auf meinem Winterreifen ein kleiner Berggipfel mit Schneeflocke? Oder noch das alte M+S-Symbol? Wer an seinem Auto die Reifen wechselt, um sicher durch den Winter zu kommen, der sollte darauf achten. M+S, das steht für "Matsch und Schnee" und ist eine ältere Bezeichnung für Winter- oder Allwetterreifen. Aber: Schon seit 2018 dürfen Hersteller solche Reifen nicht mehr in den Handel bringen. Und ab Oktober dürfen sie auch nicht mehr bei winterlichen Straßenverhältnissen eingesetzt werden.
ADAC lobt das Alpine-Symbol
Wer damit trotzdem bei Schnee und Eis erwischt wird, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Denn für diese Reifen gibt es keine genormten Prüfkriterien, die sicherstellen, dass sie bei winterlichen Bedingungen auch gut funktionieren. Um die M+S-Bezeichnung zu bekommen, gab es keine neutralen Tests, es genügte schon ein etwas dickeres Profil.
Das ist bei Reifen mit dem Alpine-Symbol, einem Berg mit drei Gipfeln und einer Schneeflocke, anders. Bei diesen gibt es standardisierte Verfahren, unter anderem zu Brems- und Beschleunigungsverhalten sowie zu den Eigenschaften des Gummis. Auch bei niedrigen Temperaturen sollten diese Reifen flexibel bleiben und einen besseren Halt bieten. So wird ein sogenannter "Schneegriffigkeitskennwert" ermittelt. Wenn dieser eine bestimmte Marke überschreitet, bekommt der Reifen das Alpine-Symbol. Wegen dieses erhöhten Qualitätsanspruchs hält man beim ADAC die Einführung der neuen Winterreifen im Sinne der Verkehrssicherheit im Winter für sinnvoll.
Keine allgemeine Winterreifenpflicht
M+S-Reifen, die noch ausreichend Profil haben, müssen übrigens nicht entsorgt werden. Man darf mit ihnen weiterfahren, eben nur nicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Überhaupt gibt es hierzulande keine generelle Winterreifenpflicht, sondern eine sogenannte "situative Winterreifenpflicht". Das bedeutet, dass man nur bei winterlichen Straßenverhältnissen – also bei Glatteis, Matsch oder Eis – nur mit Winter- oder Allwetterreifen mit dem Alpine-Symbol unterwegs sein darf.
Bei der Allianz-Versicherung weist man auf BR24-Anfrage darauf hin, dass bei einem Autounfall trotz unzulässiger Allwetterreifen die Kfz-Versicherung sowohl im Haftpflicht- also auch im Kaskobereich greift. Es handele sich also nicht um Fahren ohne Versicherungsschutz. Entspreche die Bereifung zum Unfallzeitpunkt aber nicht den gesetzlichen Vorgaben, könne der Kfz-Versicherer seine Leistungen einschränken oder die versicherte Person in Regress nehmen, so die Allianz. Wer an einer bayerischen Grenze wohnt, sollte sich gegebenenfalls auch über die Regeln bei den Nachbarn informieren.
Dieser Artikel ist erstmals am 28.9.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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