Bildrechte: dpa-Bildfunk/Jens Büttner

Lebensversicherung

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Streit um Lebensversicherungen vor dem BGH

Lebensversicherer können darauf hoffen, dass die 2014 neu geschaffene Möglichkeit einer geringeren Auszahlung der stillen Reserven an die Versicherten vom Bundesgerichtshof (BGH) akzeptiert wird. Dies zeichnete sich jetzt in einer Verhandlung ab.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im BR Fernsehen.

Lebensversicherer zahlen ausscheidenden Kunden in der historischen Niedrigzinsphase wohl zu Recht weniger Geld aus den sogenannten Bewertungsreserven aus. Die obersten Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) halten eine entsprechende Neuregelung von 2014 tendenziell für verfassungsgemäß, wie sich in der Verhandlung in Karlsruhe abzeichnete. Zugleich deutete sich an, dass Versicherer den Umfang dieser Kürzungen aber künftig genauer darlegen müssen. Das Urteil wird am 27. Juni verkündet.

Das ist die Bewertungsreserve

Dabei handelt es sich vereinfacht gesagt um Gewinne, die Versicherer erwirtschaften, indem sie Kundengelder am Kapitalmarkt anlegen. Die Versicherten sind daran am Laufzeit-Ende zu beteiligen. Um die unter der Zinsflaute leidende Branche zu stabilisieren, darf diese Summe seit 2014 aber nur noch so hoch sein, dass die Garantiezusagen für alle anderen Versicherten auf lange Sicht nicht gefährdet sind. 

Was ist das Problem?

Klassische Renten- und Lebensversicherungen leiden selbst unter der Zinsflaute: Die Versicherer können die hohen Garantieversprechen der Vergangenheit kaum noch am Kapitalmarkt erwirtschaften. Die Leidtragenden sind die vielen Versicherten, deren Verträge noch länger laufen. Wenn die Assekuranzen hochprozentige Papiere jetzt verkaufen müssen, um scheidende Kunden an den üppigen Reserven zu beteiligen, geht das in der Zukunft zu ihren Lasten. Um die Branche zu stabilisieren, hat 2014 der Gesetzgeber eingegriffen.