Es dürften rund hunderttausende Menschen sein, die – teils ohne es zu wissen – eine Versicherung mit der "Element Insurance AG" aus Berlin abgeschlossen haben. Sie alle sollten sich nun nach einem neuen Versicherer umsehen, denn für Element wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet.
Element ist als "White-Label"-Versicherer oft nicht zu erkennen
Dass viele nicht wissen, dass sie zur Element-Kundschaft gehören, liegt daran, dass das 2017 gegründete Unternehmen ein sogenannter "White-Label"-Versicherer ist, der über andere Versicherungsunternehmen seine Produkte anbietet. Zu den Partnern gehören unter anderem Auto Protect, Asspario, Die Bayerische, direkt-AS, Friday, Hepster, Manufaktur Augsburg, Panda und Schutzgarant.
So kann es beispielsweise sein, dass jemand eine Fahrradversicherung beim Münchener Versicherer Die Bayerische abgeschlossen hat – doch der eigentliche Träger ist Element. Allein davon sind etwa 5.000 Verträge betroffen. Die Bayerische hat sich bereits proaktiv dazu entschlossen, die betroffenen Versicherten zu informieren und eine eigene Fahrrad-Police anzubieten. Allerdings zu teureren Konditionen.
Bereits bestehende Versicherungen werden teils gekündigt
Dieses Vorgehen ist nicht selbstverständlich. Die Bayerische und andere Versicherer sind bislang nicht dazu verpflichtet, die betroffenen Versicherungsnehmer zu benachrichtigen. Die Element-Pleite und ihre Folgen für die Verbraucher zeigen, dass der Verbraucherschutz im Fall einer Versicherer-Insolvenz nur rudimentär geregelt ist. "So einen Fall hatten wir noch nie", sagt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg gegenüber BR24. "Wir sehen jetzt erst, wo die Schwachstellen sind." Eigentlich müsse es wie bei Lebensversicherungen eine Art Auffangschirm geben, findet Kluge. Das wäre dann Aufgabe des Gesetzgebers.
Was Versicherte jetzt tun sollten
Nun aber ist der Fall eingetreten, und Verbraucherinnen und Verbraucher sind dazu angehalten, sich zunächst durch die bestehenden Versicherungsbriefe zu wühlen. Sollte irgendwo die Element Insurance AG erwähnt werden, sollten sie ein vorsorgliches Kündigungsschreiben abschicken und sich nach einem neuen Versicherer umsehen. Wer einen Versicherungsmakler hat, kann auch ihn fragen oder sich bei der nächsten Verbraucherzentrale erkundigen.
Den Antrag auf eine vorläufige Insolvenz hat die BaFin noch im vergangenen Jahr gestellt, eröffnet wurde das Verfahren aber erst am 8. Januar. Das bedeutet, dass Schadensfälle, die jetzt auftreten und für die Element aufkommen müsste, nicht mehr zwangsläufig abgedeckt sind. Im schlimmsten Fall kann es bedeuten, dass die Versicherten zumindest zum Teil auf den Kosten eines Schadens sitzenbleiben. Auf ihrer Website beantwortet die Bafin einige wesentliche Fragen zu diesem Vorgang (externer Link).
Bereits überwiesene Prämien sollten nicht zurückgeholt werden
Und noch ein Punkt zeigt, wie wenig geregelt so ein Ausfall ist: Versicherte, die direkt zur Kundschaft von Element zählen, haben vermutlich bereits die Versicherungsprämie für das neue Jahr überwiesen. Diese Summe ist möglicherweise auch nicht mehr zurückzuholen – ein Umstand, den die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten kritisieren: "Tatsächlich erscheint es widersinnig, für einen Versicherungsvertrag zu zahlen, wenn im Schadenfall keine vollständige Regulierung sichergestellt ist", sagt Constantin Papaspyratos. Er ist Chefökonom beim Bund der Versicherten (BdV), der Verbrauchervertretung für Versicherungsnehmer. "Dennoch handeln Versicherungsnehmer vertragswidrig, wenn Sie die vereinbarte Versicherungsprämie nicht bezahlen", so Papaspyratos weiter.
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