Random House gehört zum deutschen Bertelsmann-Konzern
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Eine US-Bundesrichterin hat die Übernahme von Schimon und Schuster durch seinen US-Konkurrenten Penguin Random House zunächst untersagt.

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Veto: Bertelsmann darf US-Verlag Simon und Schuster nicht kaufen

Veto: Bertelsmann darf US-Verlag Simon und Schuster nicht kaufen

Eine US-Bundesrichterin hat die Bertelsmann-Tochter Penguin Random House daran gehindert, den konkurrierenden Buchverlag Simon & Schuster für rund 2,18 Milliarden Dollar zu übernehmen. Sie folgte damit der Auffassung des US-Justizministeriums.

Ein US-Gericht hat den milliardenschweren Kauf des US-Verlags Simon und Schuster durch die Bertelsmann-Tochter Penguin Random House unterbunden. Der 2,18 Milliarden Dollar schwere Deal könne den Wettbewerb "auf dem Markt für die US-Veröffentlichungsrechte an den meistverkauften Büchern" erheblich einschränken, führte Richterin Florence Pan vom US-Bezirksgericht im Distrikt Columbia in ihrer Verfügung aus.

Penguin will in Berufung gehen

Penguin Random House bezeichnete die Entscheidung als "unglücklich" und kündigte an, "unverzüglich ein beschleunigtes Berufungsverfahren" zu beantragen, es halte die Vereinbarung für wettbewerbsfördernd.

US-Justizministerium: Übernahme hätte Wettbewerb eingeschränkt

"Der geplante Zusammenschluss hätte den Wettbewerb eingeschränkt, die Vergütung der Autoren verringert, die Breite, Tiefe und Vielfalt unserer Geschichten und Ideen geschmälert und letztlich unsere Demokratie verarmt", erklärte hingegen der stellvertretende US-Generalstaatsanwalt Jonathan Kanter.

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Im Gegensatz zu den meisten Wettbewerbsstreitigkeiten, bei denen es um die Kosten für die Verbraucher geht, ging es in diesem Fall um die Einnahmen der Autoren. Die US-Regierung argumentierte bei ihrer Klageeinreichung, dass der Kauf verhindert werden müsse, weil er zu weniger Wettbewerb bei Bestsellern und geringeren Vorschüssen für Autoren führen würde.

Weder Simon & Schuster noch dessen Mutterkonzern Paramount Global reagierten nicht sofort auf eine Anfrage zur Stellungnahme.

Mit Informationen von Reuters

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