Einer Familie wird das Erbe eröffnet.
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Wenn kein Testament vorliegt, wird eine Familie zur Erbengemeinschaft. Das kann Ärger bedeuten - nicht nur im Film.

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Vorsicht Erbengemeinschaft: Streit und Kosten drohen

Vorsicht Erbengemeinschaft: Streit und Kosten drohen

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Dann werden der überlebende Ehegatte und die Kinder zu Erben. Hatte die verstorbene Person keine Kinder und/oder ist unverheiratet, erben auch entfernte Verwandte. Und dann wird es kompliziert.

Über dieses Thema berichtet: Das Verbrauchermagazin am .

Eine Erbengemeinschaft gründet man nicht. Sie entsteht, wenn nichts geregelt ist und alle gemeinsam erben. Hinterlässt die verstorbene Person mehrere Erben, kann dies je nach Größe der Familie und des Nachlasses zu Unruhe führen und zu heftigem Streit. Das belegen Zahlen: Mehr als ein Viertel aller Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich drehen sich ums Erbe und da meist um die Erbengemeinschaft. Der Grund: Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft hat dieselben Rechte.

Allein geht nichts

Notarinnen oder Rechtsanwälte kennen Fälle, bei denen eine Erbengemeinschaft die Familie gesprengt hat. Hinterlässt die verstorbene Person mehrere Erben, kommt nämlich die gesamte Erbmasse, vom Auto, über die Eigentumswohnung, Bankkonten, Wertpapiere, selbst das Gerümpel in der Garage oder im Haus in einen Topf. Und allen Erben gehört ein Teil des Topfes und nicht der Gegenstände.

Das heißt: Alles kann nur dann abgewickelt, verkauft, benutzt, bezahlt werden, wenn alle zustimmen. "Es ist ein fiktiver Anteil an allem", so der Münchner Fachanwalt für Erbrecht, Martin Lang. Er verweist zum Beispiel darauf, dass im Grundbuch keine Erbquoten notiert würden, sondern nur Erbengemeinschaft stehe und die dazugehörigen Namen.

Ehegatten – keine Kinder

Große Sprengkraft hat eine Erbengemeinschaft, wenn ein Ehepaar kinderlos ist. Ehegatten denken meistens, man beerbe sich gegenseitig. Doch Anwalt Lang sagt, das sei ein Trugschluss: "In einer kinderlosen Ehe erben die eigenen Eltern, die leben meistens nicht mehr und dann die eigenen Geschwister mit. Und plötzlich muss der länger lebende Ehegatte bis zu 25 Prozent des gemeinsamen Vermögens des Verstorbenen teilen, mit der eigenen Schwägerin oder dem eigenen Schwager, die nichts dazu beigetragen haben, das Vermögen aufzubauen." Lang rät deshalb ganz klar:

"In einer kinderlosen Ehe muss man ein Testament schreiben, wenn man diese gesetzliche Erbfolge nicht will." Martin Lang, Fachanwalt für Erbrecht

Besteht der Nachlass vor allem aus einem Grundstück, könne es nämlich passieren, dass das Grundstück versteigert werden muss, nur um die anderen Erben auszahlen zu können. Da sie aber keinen Pflichtteilanspruch haben, sind sie bei einem Testament ausgeschlossen.

Eine kleine Erbengemeinschaft

Es gibt Beispiele, bei denen eine Erbengemeinschaft eine Lösung finden kann. Hinterlässt beispielsweise die verstorbene Person den Ehegatten und zwei Kinder, so kann diese Erbengemeinschaft sich einigen, indem der überlebende Ehegatte im Haus bleibt. Die Kinder verzichten darauf, ihren diesbezüglichen Erbteil geltend zu machen. Um auf das Konto des Erblassers zugreifen zu können, braucht der Ehegatte allerdings eine Vollmacht der Kinder, wenn er diese nicht schon zu Lebzeiten erhielt.

Wenn die Kinder noch minderjährig sind, dann müssen auch deren Rechte wahrgenommen werden, sodass gerade bei größeren Nachlässen ein gesetzlicher Vertreter eingeschaltet wird. Das ist meist der überlebende Elternteil, aber manchmal ist es auch das Familiengericht oder ein sog. Ergänzungspfleger, der die Rechte der Kinder bis zum 18. oder 25. Lebensjahr wahrnimmt.

Mehrheit ist Mehrheit

Wenn es Streit gibt, entscheidet die Mehrheit. Allerdings nicht die Zahl der Köpfe, sondern der Schlüssel, wie sie nach dem Gesetz am Erbe beteiligt sind. Privilegiert sind Ehepartner, weil denen Kraft Gesetz die Hälfte der Erbmasse zusteht.

Kompliziert wird es, wenn ein Erbe etwas entscheiden will, die anderen aber nicht mitmachen. Schon allein, bis es überhaupt zu einer Entscheidung kommt, ist viel bürokratischer Aufwand erforderlich: Es muss einen Beschlussvorschlag geben, zu einem Beschlusstermin geladen werden und dort müssen alle Erben teilnehmen. Und wer die Sitzung boykottiert, macht sich schadensersatzpflichtig.

Man muss gemeinsam wichtige Fragen beantworten. Anwalt Lang nennt Beispiele: "Sanieren wir das Haus energetisch oder warten wir ab? Sollen wir die Eigentumswohnung vermieten oder nicht?" Die Erbengemeinschaft hat auch deshalb einen so schlechten Ruf, weil Unwillige alles verzögern können. Schnell sind Anwälte im Spiel, ein Gerichtsverfahren droht. Rechtsanwalt Lang macht klar: "Es gibt Miterben, die einfach keine Entscheidung treffen wollen und abwarten. Vielleicht steigen ja die Immobilienpreise weiter."

Und keiner der Erben kommt wieder aus der Erbengemeinschaft heraus. Einen Verzicht auf das Erbe lässt das Gesetz nicht mehr zu. Das dauert Jahre, zehrt an den Nerven und ist Sprengstoff für die Familie.

Übrigens gibt es nur wenige Ausnahmen für das umständliche Procedere: Sollten zum Beispiel bei einem Hagelsturm die Fenster eingeschlagen werden, kann einer der Erben den Glaserei-Fachbetrieb beauftragen. In diesem Fall muss nicht die Erbengemeinschaft über eine Notreparatur entscheiden.

Viele Erbengemeinschaften werden mit der Zeit immer komplizierter

Erbengemeinschaften können über Jahrzehnte existieren und werden nicht einfacher. Beispiel: Eine nicht auseinandergesetzte Erbengemeinschaft (so nennt sich eine Erbengemeinschaft, die noch existiert) musste eine Grundsteuererklärung nach dem neuen Recht abgeben. Es handelt sich dabei um zwei kleine landwirtschaftliche Flurstücke, die seit Jahrzehnten von einem Bauern bewirtschaftet werden. Der ursprüngliche Eigentümer ist schon Jahrzehnte tot. Und die Nachkommenschaft wächst immer weiter. Es gibt zwischenzeitlich fünf Parteien, weil sich vor mehr als 20 Jahren ein Teil der ehemaligen Familie weigerte, die Flurstücke zu verkaufen. So langsam weiß man gar nicht mehr, wer eigentlich die aktuellen Mitglieder sind, weil drei aus der ursprünglichen Erbengemeinschaft tot sind. Eine Auflösung steht in den Sternen. Und mit jedem Todesfall kommen neue Mitglieder dazu.

Erbengemeinschaften sind schwer zu kontrollieren und führen häufig zu Streit und unnötigen Kosten. Entsprechend sollten sich Vererbende Gedanken machen, ob sie ihren Nachkommen dies antun wollen oder nicht doch lieber bessere Lösungen suchen.

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