Bislang gab es in Deutschland 13.630 Todesfälle in Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus (Stand: 20. November 2020). So steht es im täglich aktualisierten Covid-19-Dashboard des Robert Koch-Instituts (RKI).
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Immer wieder taucht - auch in den Kommentarspalten von BR24 - die Frage auf, ob Corona-infizierte Menschen, die einen Suizid begehen oder bei einem Unfall sterben, ebenfalls als Corona-Tote gezählt werden. Ein Facebook-Nutzer behauptete sogar, dass Fälle von Corona-infizierten Unfall- und Krebsopfern benutzt würden, um die Opfer-Zahlen zu "pushen".
Zwei Todesfall-Kategorien: "An" und "mit" Corona gestorben
In seiner Statistik zählt das RKI die Covid-19-Todesfälle, bei denen ein von einem Labor bestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 vorliegt und die "in Bezug" auf diese Infektion verstorben sind. Die Formulierung "in Bezug" steht auch in §6 des Infektionsschutzgesetzes (der von der Neufassung des Gesetzes dieser Woche nicht betroffen war) und kann nach Angaben des RKI zweierlei heißen:
- "Gestorben an" Covid-19: Damit sind Menschen gemeint, die unmittelbar an Covid-19 verstorben sind.
- "Gestorben mit" Covid-19: Damit sind Personen mit Vorerkrankungen gemeint, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war.
Beide Gruppen werden in der RKI-Todesfall-Statistik erfasst. In Bayern sind nach Angaben des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bislang 88 Prozent der mit dem neuen Coronavirus infizierten Toten an Covid-19 gestorben und 12 % mit Covid-19.
Das Risiko an Covid-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. "Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2-Infektion direkt zum Tode beigetragen hat", schreibt eine Sprecherin des RKI auf #Faktenfuchs-Anfrage.
Verstorbene, die zu Lebzeiten nicht auf Covid-19 getestet wurden, aber in Verdacht stehen, an Covid-19 verstorben zu sein, können postum auf das Virus untersucht werden. Warum das RKI jedoch davon abrät, erfahren Sie hier.
Gesundheitsämter entscheiden über die Einstufung der Covid-19-Todesfälle
Die Entscheidung, ob jemand an oder mit Covid-19 gestorben ist, trifft nicht das RKI, sondern das lokal zuständige Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter orientieren sich dabei am Inhalt der Todesbescheinigung, die der zuständige Arzt ausgestellt hat.
Was heißt das nun im Fall der Corona-infizierten Unfalltoten? Dazu sagt die RKI-Pressesprecherin:
"Der berühmte Unfalltote mit SARS-CoV-2-Nachweis könnte vermutlich gezählt werden, wenn das Gesundheitsamt einen Zusammenhang sieht, praktisch dürfte das aber eher nicht passieren." Sprecherin des RKI
Außerdem handele es sich hierbei um Einzelfälle, die "keinen relevanten Einfluss" auf die Gesamtzahl der Covid-19-Toten hätten.
Der gleiche Grundsatz gilt beim Selbstmord einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person:
"Ein Suizid könnte nur gezählt werden, wenn die betreffende Person positiv getestet war, aber wie gesagt, es wäre die Entscheidung des Gesundheitsamtes." RKI-Sprecherin
Egal, ob "an" oder "mit" Corona verstorben: Die RKI-Statistik umfasst nur Fälle, in denen der Verstorbene mit dem neuen Coronavirus infiziert war. Ein Suizid, den eine nicht mit dem Coronavirus infizierte Person begeht, weil sie unter Depressionen litt, werden nicht in die Statistik aufgenommen - auch nicht, wenn die Depressionen durch die staatlichen Corona-Maßnahmen ausgelöst oder verstärkt wurden.
Amtliche Todesursachen-Statistik zählt anders
Die vom RKI gemeldeten Todeszahlen finden Einzug in die amtliche Todesursachen-Statistik des Statistischen Bundesamtes - allerdings nicht alle. Hier werden ausschließlich Personen gezählt, die "an" (und nicht "mit") einer Covid-19-Erkrankung gestorben sind.
Das Statistische Bundesamt orientiert sich dabei an den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Zertifizierung und Klassifizierung von Covid-19 als Todesursache. "An" Covid-19 gestorben ist dieser Richtlinie zufolge jemand, wenn Covid-19 das sogenannte "Grundleiden" war, also diejenige Erkrankung, die ursprünglich verantwortlich für den Tod ist.
Ein Beispiel, wie es ein Sprecher des Statistischen Bundesamtes schildert: Ein Patient ist an einem akuten Lungenversagen gestorben. Dieses Lungenversagen war auf eine Lungenentzündung zurückzuführen. Die Lungenentzündung wiederum wurde durch Covid-19 ausgelöst.
Dieses Vorgehen bezeichnet man als Kausalkette von Diagnosen, die der/die leichenschauende Arzt/Ärztin bescheinigt. Diese Kausalkette wird in diesem Auszug aus der WHO-Richtlinie deutlich:
An Covid-19 erkrankte Menschen, die bei einem Unfall oder durch Suizid ums Leben kommen, fallen laut der WHO-Richtlinien nicht unter die Kategorie "'An' Covid-19 gestorben".
Die Covid-19-Erkrankung wäre hier nicht Teil der Kausalkette, sondern ein Vermerk in der Todesbescheinigung, wie in diesem Beispiel aus der WHO-Richtlinie zu sehen ist:
In die deutsche Todesfallstatistik würde also der Unfall als Todesursache eingehen, da der Unfall verantwortlich für den Tod der Person ist und nicht die Covid-19-Erkrankung.
"Es ist auch für Deutschland davon auszugehen, dass nicht jede Todesbescheinigung, auf der eine Covid-19-Erkrankung angegeben ist, auch als Covid-19-Fall in die amtliche Todesursachenstatistik einfließen wird." Sprecher des Statistischen Bundesamtes
Fazit
In Deutschland wird unterschieden, ob jemand "an" oder "mit" Corona gestorben ist. Beide Fälle fließen in die Corona-Todesfall-Statistik des Robert Koch-Instituts ein. Die Entscheidung, ob jemand "an" oder "mit" Corona gestorben ist, trifft jedoch nicht das RKI, sondern die lokalen Gesundheitsämter auf Basis ärztlicher Todesbescheinigungen.
Ob Covid-19 erkrankte Menschen, die bei einem Unfall oder durch Suizid ums Leben kommen, gezählt werden, hängt also von der Entscheidung des jeweiligen Gesundheitsamtes ab. Das RKI geht davon aus, dass die Gesundheitsämter solche Fälle nicht zählen. Ohnehin handelt es sich aber um Einzelfälle, die laut RKI in der Corona-Todeszahlen-Statistik nicht ins Gewicht fallen.
Die amtliche Todesursachen-Statistik des Statistischen Bundesamtes erfasst als Corona-Tote nur Personen, die "an" Covid-19 gestorben sind, bei denen Covid-19 also ursprünglich verantwortlich für den Tod ist.
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