Aggressive Hunde sind zu einem Problem in bayerischen Tierheimen geworden. Als der BR über den Umstand berichtete, störten sich zahlreiche Leserinnen und Leser an dem Begriff Kampfhund. Es gebe keine Definition dafür und benenne keine Rassen an sich. Zugleich ist der Begriff sehr verbreitet.
- Dieser Artikel stammt aus 2019. Alle aktuellen #Faktenfuchs-Artikel finden Sie hier
Woher kommt der Begriff Kampfhund?
Kampfhunde haben ihren Namen tatsächlich vom Kämpfen. Für Hundekämpfe wurden Tiere gezüchtet und aufeinander gehetzt. Ihren Höhepunkt hatten Hundekämpfe im 17. und 18. Jahrhundert in England. Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts sind Hundekämpfe in Deutschland verboten.
Der Begriff Kampfhund hat sich entsprechend im Sprachgebrauch durchgesetzt, bezeichnet aber ursprünglich nur Hunde, die für Kämpfe gezüchtet wurden. Wer heute von Kampfhunden spricht, meint in der Regel sogenannte Listenhunde. Diesen Begriff wählen Experten, Tierärzte, Gutachter und auch Tierschützer in Abgrenzung zu dem historischen Begriff Kampfhund.
Ein Grund dafür: Eine länderübergreifende Definition von Kampfhunden existiert nicht. Entsprechend wird der Begriff Listenhund als vergleichbare Definition herangezogen. Darüber hinaus gilt Listenhund vor allem unter Betreibern von Tierheimen als weniger wertend.
Der Begriff Listenhund leitet sich von gesetzlichen Listen ab, auf denen entsprechende Rassen geführt und nach Gefährlichkeit kategorisiert werden. In der bayerischen Rechtssammlung findet sich eine Verordnung, in der Hunde mit "gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" aufgelistet sind.
Übersicht der "Kategorie 1"-Rassen
Zu den Listenhunden der "Kategorie 1" zählen die Rassen:
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa - Inu
- Bandog
Auch Hunde, die aus Kreuzungen mit diesen Rassen entstehen, werden in dieser Aufzählung genannt. Für die "Kategorie 1"-Hunde kann man in Bayern von einem De-facto-Verbot sprechen.
14 weitere Rassen zählen zur "Kategorie 2". Allerdings kann der Halter mit einem Gutachten und einem sogenannten Negativzeugnis beweisen, dass sein Hund nicht aggressiv ist. Dann darf er ihn halten.
Ist der Begriff "Kampfhund" falsch?
In der Verordnung, die die Hunde kategorisiert, ist nicht von Kampfhunden die Rede, sondern von Hunden mit "Eigenschaften als Kampfhund".
Dennoch spricht der Gesetzgeber im Vollzug des Verordnungsgesetzes durchaus von "Kampfhunden". Entscheidend für die Einordnung sei, "ob das Tier das Verhalten zeigt, das für die Einstufung [..] als Kampfhund maßgeblich war".
Wie viele Listenhunde gibt es in Bayern?
Trotz des De-facto-Verbotes einiger Rassen gibt es Listenhunde in Bayern. Wie viele das sind, ist schwer zu sagen, weil es für Hunde kein zentrales Register gibt. Hunde der unter Auflagen erlaubten "Kategorie 2" sind direkt bei den Gemeinden anzumelden. Auch die Hundesteuer wird von den Gemeinden eingezogen. Nach Angaben der Stadt München leben aktuell 408 Listenhunde der "Kategorie 2" in der Stadt.
Wie sollten Listenhunde artgerecht gehalten werden?
Listenhunde seien eigendynamische und energiereiche Hunde, sagt die Hundegutachterin Hildegard Jung. Sie brauchen der Expertin zufolge eine konsequente Erziehung und eine ihnen angemessene Haltung mit sinnvoller physischer wie mentaler Auslastung. Es seien keine Hunde für Anfänger, so Jung.
Was ist das Problem der Tierheime?
Durch die Regelungen in Bayern, werden Haltern von "Kategorie 1"-Hunden ihre Tiere abgenommen, wenn die Behörden darauf aufmerksam werden. Die beschlagnahmten Hunde werden dann Tierheimen übergeben. Die Pfleger dürfen sie nicht innerhalb des Freistaates vermitteln, sondern nur ins Ausland oder in andere Bundesländer, in denen die Hunde nicht verboten sind. Diese Vermittlung gestaltet sich nach Angaben der bayerischen Tierheime schwierig. Während andere Hunde etwa zwei bis drei Monate im Tierheim bleiben, leben die Listenhunde etwa ein halbes Jahr dort.
Fazit: Der Begriff Kampfhund ist bei Tierliebhabern unbeliebt und bei Experten zumindest umstritten. Dennoch hat sich der Begriff im Sprachgebrauch durchgesetzt und taucht auch in der bayerischen Verordnung auf (Hunde mit "Eigenschaft als Kampfhunde"). Experten raten, die Bezeichnung "Listenhund" zu nutzen – weil die Hunde auf Listen in Gesetzen stehen. Durch die Regeln in Bayern dürfen fünf Rassen nicht gehalten werden. Trotzdem gibt es einen Schwarzmarkt für sie, der auch zu Problemen für Tierheime führt. Beschlagnahmte Hunde landen bei ihnen - und sie bleiben auf den "Listenhunden" sitzen.