Halloween ist für Kinder die Nacht der Nächte, in der es alles gibt, was das Herz begehrt: gruselige Verkleidung, Süßigkeiten und abenteuerliche Streifzüge durch die Nachbarschaft. Im Überschwang bleibt es nicht immer bei der Warnung "Süßes oder Saures" und Streiche können die Grenze zur fahrlässigen oder mutwilligen Sachbeschädigung überschreiten. Mit ein bisschen Vorbereitung und klaren Absprachen können Eltern ihren Kindern zeigen, wo die Grenze zwischen harmlosen Streichen und strafbarem Vandalismus liegt.
- Zum Hintergrund: Wann wird Halloween gefeiert und welche Bedeutung hat das Fest?
Streiche ja, aber ohne Schäden
Streiche gehören für viele Kinder zu Halloween dazu, und die meisten Nachbarn nehmen diese Tradition mit Humor. Dennoch gibt es eine klare Grenze: Wenn durch Streiche wie das Werfen von Eiern oder das Besprühen von Hauswänden fremdes Eigentum beschädigt wird, hört der Spaß auf.
Aktionen wie das Verschmieren von Autos mit Rasierschaum, der zu Lackschäden führen kann, oder das Kaputtmachen von Dekorationen im Vorgarten sind kein harmloser Halloween-Spaß mehr, sondern Sachbeschädigung – und das kann Konsequenzen haben. Für Eltern ist es deshalb wichtig, ihren Kindern früh klarzumachen, was noch erlaubt ist und was definitiv nicht.
Wann sind "Streiche" strafbar?
Streiche sind immer dann strafbar, wenn sie vorsätzlich erfolgen und dabei fremdes Eigentum beschädigt wird. Dazu gehören sowohl der mutwillige Einsatz von Eiern oder Rasierschaum als auch das Beschmieren mit Sprühdosen.
Im deutschen Strafgesetzbuch (§ 303 StGB) (externer Link) ist Sachbeschädigung klar geregelt und kann für Jugendliche ab 14 Jahren als Straftat gelten. Während einfache Verschmutzungen oft noch geduldet werden, sieht die Rechtslage anders aus, wenn Fenster, Autos oder Fassaden gezielt mit hartnäckigen Substanzen beschmiert oder gar zerstört werden.
Welche Halloween-Streiche bleiben ohne rechtliche Folgen?
Es gibt viele Streiche, die Kindern Freude bereiten, ohne dass sie dabei die Grenzen zur Sachbeschädigung überschreiten. So ist das Streuen von Konfetti, das Aufstellen von gruseligen Figuren in Vorgärten oder das Aufhängen harmloser Halloween-Dekorationen an Zäunen eine kreative Möglichkeit, Halloween-Stimmung zu verbreiten, ohne Schaden anzurichten.
Eltern können mit ihren Kindern gemeinsam harmlose Streiche planen und so dafür sorgen, dass die Halloween-Nacht nicht aus dem Ruder läuft.
Im Video: Deko für Halloween - Kürbisse schnitzen
Wer haftet im Fall von Schäden?
Laut § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB (externer Link) haftet jeder für Schäden, die er anderen vorsätzlich oder fahrlässig zufügt, wobei für Kinder besondere Regeln gelten. Geht ein Spaß nach hinten los und entsteht dadurch ein kostspieliger Schaden, wird geprüft, ob die Kinder selbst dafür haftbar gemacht werden können und ob ihre Eltern der Aufsichtspflicht nachgekommen sind: "Ob ein minderjähriges Kind, das älter als sieben Jahre ist, für den verursachten Schaden haftet, richtet sich nach der Einsichtsfähigkeit des Kindes. Entscheidend ist die Frage: Konnte der Nachwuchs die Gefahr selbst erkennen? Unter Umständen haftet er selbst. Dabei ist das Lebensalter ein Indiz: Je älter das Kind, desto eher haftet es selbst – und nicht die Eltern", schreibt das Magazin Finanztip (externer Link)
Besonders teuer kann es werden, wenn Fenster oder Fassaden gereinigt oder repariert werden müssen. Zudem übernehmen Haftpflichtversicherungen häufig keine Kosten, wenn die Schäden vorsätzlich verursacht wurden.
Halloween: Regeln und Sicherheit
Oft denken Kinder bei Halloween vor allem an Spaß und Freiheiten und sind sich möglicher Konsequenzen ausufernder Streiche nicht bewusst. Deshalb sollten Eltern klare Regeln für Halloween setzen, damit der Spaß nicht außer Kontrolle gerät. Ein Gespräch vor dem Abend über erlaubte und verbotene Streiche sorgt für Klarheit.
Bei jüngeren Kindern empfiehlt es sich, dass ein Erwachsener sie begleitet. Wenn ältere Kinder in Gruppen losziehen, sollten Eltern eine feste Uhrzeit für die Rückkehr vereinbaren. Außerdem ist es ratsam, dass die Kinder ein Handy dabei haben, um im Notfall erreichbar zu sein.
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