Hecken als Sichtschutz im Garten – da kommt es darauf an, dass sie gerade in kleinen Gärten möglichst wenig Raum einnehmen und regelmäßig geschnitten werden. Doch was heißt das zum Beispiel für den Buchfink, der in der Hecke brütet, Schmetterlinge und Käfer? Inwieweit kann der Gartler sie in seinem Pflegeplan berücksichtigen?
Hecke schneiden: Verbot zum 1. März
Hecke schneiden ist nicht gleich Hecke schneiden. Man muss unterscheiden:
- Hecken ganz absägen oder auf den Stock setzen, also auf ca. 30 cm abschneiden darf man nur von Oktober bis Februar. Das bestimmt das Bundesnaturschutzgesetz, die Regelung gilt grundsätzlich für alle Gehölze, das heißt auch für lebende Zäune und einzeln stehende Sträucher. Sie soll brütende Vögel schützen.
- Die Schnitthecke wieder in Form bringen, den Zuwachs zurückschneiden, damit sie vital bleibt, ist dagegen den ganzen Sommer über erlaubt. Wenn man sich zuvor vergewissert hat, dass in der Hecke kein Vogelnest mit Eiern oder Jungvögeln versteckt ist.
- Würde man Buchfink, Amseln, Ammern oder andere Vögel bei der Aufzucht stören, darf man nicht einmal einen Formschnitt machen – das steht auch im Bundesnaturschutzgesetz.
- Damit der Nachbar nicht bei der Siesta aufschreckt, muss man die geltenden Ruhezeiten einhalten. Zumindest dann, wenn man eine elektrische Heckenschere nutzt.
- Der Heckenschnitt ist grundsätzlich immer erlaubt, wenn er nötig ist, um die Verkehrssicherheit an öffentlichen Wegen oder den Gewässerunterhalt sicherzustellen - das lässt sich in der Regel allerdings auch bereits im Winter erledigen.
Welche Strafe droht, wenn man unerlaubt die Hecke schneidet?
Der Radikalschnitt einer Hecke in den Monaten März bis September ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahndet wird. Dabei schützt auch Unwissenheit vor Strafe nicht. Die Höhe des Bußgelds variiert von Bundesland zu Bundesland und hängt von der Länge des Rückschnitts ab.
In Bayern können zwischen 50 und 15.000 Euro anfallen. Die genauen Bußgelder erfahren Sie im bussgeldkatalog.org.
Beim Heckenschnitt an alle denken – auch an die Insekten
Dass man es darf, heißt noch nicht, dass es sinnvoll ist. Hecke schneiden heißt manchmal auch Raupen schreddern und Zikadeneier vernichten. Selbst dann, wenn man die gesetzlichen Vorschriften beachtet. Aber es geht auch anders. Denn die Regelung im Bundesnaturschutzgesetz ist auf die Bedürfnisse von Vögeln ausgerichtet, nicht auf den Schutz von Insekten, sagt Wolfgang Weisser, Professor für Terrestrische Ökologie an der Technischen Universität München. Er empfiehlt, den Formschnitt erst im Juli zu machen und dann auch nur zurückhaltend.
Immerhin fressen die Raupen von 68 Schmetterlingsarten zum Beispiel Rotbuchenblätter. Die Blätter der Haselnuss sind zum Beispiel für den Haselblattroller, einen Käfer, und die Haselmaskenzikade lebenswichtig. Auch weitere Käfer, unzählige Blattwespen, Wanzen, Spinnenarten, auch Säugetiere leben in und von Hecken. Deswegen sollte man den Rückschnitt keinesfalls häckseln oder in einen abgeschlossenen Kompostbehälter werfen. Entweder unter die Hecke rechen und damit sowohl Nährstoffkreisläufe schließen als auch den Raupen eine Chance geben, dass sie wieder zurück auf die Zweige können. Oder die Zweige alle in eine Ecke legen, in der sie nicht stören, und dort ein Totholzquartier etablieren.
Damit die Hecke eine gute Figur macht
Mitte Juni bis Ende August ist die optimale Zeit, um Schnitthecken zu schneiden. Wer sich für schnellwachsende Arten wie Thuja, Kirschlorbeer und Buche entscheidet, muss mit der Heckenschere öfter schneiden, als zum Beispiel bei der Kornelkirsche.
Kirschlorbeer und Thuja bieten den Tieren so gut wie nichts
Die Auswahl der Heckenpflanzen entscheidet darüber, ob ein Garten Lebensraum ist oder nicht. Der Schnitt ist da zweitrangig. Denn die beim Gartler beliebten Heckenpflanzen Kirschlorbeer (eigentlich Lorbeerkirsche), Thuja, Glanzmispel, Stachelberberitze und Scheinzypresse zum Beispiel bieten Vögeln und Insekten weder Nektar noch Pollen und kaum Beeren. Und meistens auch keine Unterkunft.
Also lieber Kornelkirsche, Buche, Hasel, Schlehe, Weißdorn, Pfaffenhütchen und andere einheimische Sträucher als Wildhecke pflanzen.
Im Video: Was ist im Garten erlaubt?
Was im Garten erlaubt ist
Dieser Artikel ist erstmals am 6. Juli 2021 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.
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