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Achtlos weggeworfen oder einfach fallengelassen: Wer in Bayern ein Papiertaschentuch falsch entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Auch wer einen halben Liter Speiseöl falsch entsorgt, zum Beispiel in der gelben Tonne, muss mit einem Bußgeld bis zu 20 Euro rechnen, über zwei Liter kosten 80 Euro. Eine einzige Energiespar-Glühbirne im Restmüll kann in Bayern bis zu 240 Euro Bußgeld kosten.
- Zum Artikel: Haushaltsmüll: Die Bayern werfen am meisten weg
Langer Bußgeldkatalog – Trotzdem kommt es zu Verstößen
Die Bußgeldkataloge für die falsche Entsorgung von Müll sind in Deutschland detailliert und variieren von Bundesland zu Bundesland. Unabhängig vom Ort steht aber fest: Es gibt Regeln für die richtige Entsorgung und festgelegte Bußgeldzahlungen für das Nichteinhalten. Das bayerische Landesamt für Umwelt stellt deshalb online eine ausführliche Übersicht unter dem Namen "Abfallratgeber Bayern" zur Verfügung. Dort können sich Interessierte unter anderem in einem "ABC" anschauen, wo etwas richtig entsorgt werden muss. Speiseöl etwa kann in geringen Mengen in die Biotonne gekippt werden oder in Gefäßen abgefüllt im Restmüll landen.
Trotzdem kommt es immer wieder zu Verstößen bei der Müllentsorgung. Vor Kurzem protestierte dagegen sogar die Entsorgungswirtschaft in Berlin. Durch falsch entsorgte Lithium-Batterien und -Akkus kommt es außerdem immer wieder zu Bränden in Recycling-Anlagen, auch in Bayern.
Generelle Kontrolle findet nicht statt
Diese Batterien finden sich mittlerweile nicht nur in Laptop-Akkus oder betreiben E-Bikes, sondern sind auch in zahlreichen Alltagsgegenständen wie singenden Grußkarten oder E-Zigaretten verbaut. Die falsche Entsorgung dieser Gegenstände außerhalb entsprechender Sammelstellen: Ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt stellt auf BR24-Anfrage dazu fest: "Für die ‚falsche Entsorgung‘ einiger/weniger Li-Akkus über die Restmülltonne anstatt über die Rücknahmesysteme für Altbatterien ist kein Bußgeld vorgesehen, auch wenn dieser ‚Entsorgungsweg‘ gesetzlich unzulässig ist."
Eine generelle Kontrolle hinsichtlich der Entsorgung von Abfall findet laut dem Landesamt zudem nicht statt. "Es gibt keine Vorgaben für regelmäßige Kontrollen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von beispielsweise Hausmüll, Littering-Müll, wie z. B. Papierbecher, Zigarettenkippen oder Batterien." Bei Hinweisen oder "entsprechenden Erkenntnissen" könnten aber Nachforschungen angestellt werden. Entsorger hätten zudem die Möglichkeit, nach vorheriger Warnung, falsch befüllte Mülltonnen nicht zu entleeren.
Eigenverantwortung statt Kontrolle
"Die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden setzen primär auf Information und Aufklärung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit", heißt es weiter vom Landesamt. Eigenverantwortung der Bürger scheint also, trotz detailliertem Bußgeldkatalog, die Hoffnung zu sein.
Wie viele Bußgelder für Verstöße bei der Abfall-Entsorgung im Freistaat verhängt werden, lässt sich nicht beantworten. "Es gibt keine zentrale Datenhaltung über die Verstöße und Bußgelder in den 96 bayerischen entsorgungspflichtigen Körperschaften", so das Landesamt in Bezug auf die Landkreise und kreisfreien Städte.
Die Entsorgungsunternehmen wünschen sich in Bezug auf die Entsorgung von Lithium-Batterien und -Akkus klarere Regelungen, eine Pfandpflicht für Batterien und eine Kennzeichnungspflicht – Forderungen, die im vor Kurzem beschlossenen, neuen Batteriegesetz der EU jedoch nicht vorhanden sind. Rüdiger Weiß vom Verband der bayerischen Entsorgungsunternehmen gab kürzlich bei BR24 sogar an, dass er ein Verbot bestimmter Produkte, zum Beispiel von Einweg-E-Zigaretten, sinnvoll finden würde.
Bußgeldkatalog: Auch ohne generelle Kontrollen sinnvoll, aber zu detailliert?
Professor Mario Mocker forscht an der Technischen Hochschule Amberg zu Abfall- und Reststoffen und ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW). Aus seiner Sicht ist der Bußgeldkatalog auch ohne generelle Kontrollen sinnvoll. "In der Umweltpolitik passiert ohne staatliche Vorgaben und ohne Strafandrohungen überhaupt nichts. Umweltschutz ist unbequem und kostet Geld, das macht niemand freiwillig."
Trotzdem stellt er auch fest, dass bei geringer Kontrollanzahl die Frage aufkommt, ob der Bußgeldkatalog für Privatpersonen so ausführlich und detailliert sein muss. Insgesamt braucht es aus Sicht des Professors einen "Blumenstrauß an Maßnahmen", um eine möglichst korrekte Entsorgung von zum Beispiel Lithium-Batterien zu erreichen. Diese sei nicht nur wichtig, um Brände in Recycling-Anlagen zu vermeiden, sondern auch, weil mit jedem falsch entsorgten Akku wertvolle Rohstoffe wie zum Beispiel Kobalt verloren gehen.
Experte: Technische Kennzeichnung könnte helfen
Sowohl die Kennzeichnungspflicht als auch die Pfandpflicht unterstützt Mocker "uneingeschränkt" und hält sie für sehr sinnvoll. Bei Kennzeichnungen regt der Professor an, dass diese auch technisch lesbar werden, so könnten auch die Entsorger in den Anlagen noch feststellen, wo sich die falsch entsorgten Materialien befinden. Auch eine Beimischungspflicht bringt er ins Spiel: Diese würde vorgeben, dass Hersteller zu einem bestimmten Prozentsatz recycelte Produkte oder recycelte Wertstoffe wiederverwenden müssen. So hätte die Industrie einen Anreiz, richtiges Recycling zu unterstützen.
In einem Prüfbericht des Umweltbundesamtes zur Einführung einer Pfandpflicht für lithiumhaltige Batterien heißt es wiederum im Fazit, dass diese einen hohen organisatorischen Aufwand mit sich bringen würde und deshalb schwierig umzusetzen sei.
Trotz aller Maßnahmen wird man "Fehlwürfe" nicht verhindern können, sagt Mocker: "In der Abfallwirtschaft gibt es die Weisheit: Was drin sein kann, ist auch drin. Man muss immer mit Überraschungen rechnen." Deshalb sieht der Professor auch die Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung als wichtige Säule. Hier würde er sich vom Staat auch eine höhere Sichtbarkeit der jetzt schon vorhandenen Angebote – etwa des Abfallratgebers – wünschen.
Im Video: Wenn Lithium-Akkus zu Bränden in Recycling-Anlagen führen
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