Hagel und Starkregen spritzt auf den Boden
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Welche Versicherung zahlt bei Unwetter, Hagel und Starkregen?

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Welche Versicherung zahlt bei Unwetter, Hagel und Starkregen?

Welche Versicherung zahlt bei Unwetter, Hagel und Starkregen?

Wenn Hagel, Sturm und Unwetter über Deutschland hinwegziehen, haben Versicherungen viel zu tun, um Schadensansprüche zu begutachten. Doch welche Versicherung zahlt eigentlich welche Schäden?

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

So mancher Hausbesitzer fragt sich bei Unwetterwarnungen wie Hagelschlag, Starkregen oder Sturmwarnungen, ob er richtig gegen Sturm- und Unwetterschäden versichert ist. Eine Unwetterversicherung, die alle möglichen Schäden abdeckt, gibt es nicht. Wer gut versichert sein will, benötigt mehrere Policen, so der Bund der Versicherten (BdV).

Wohngebäudeversicherung für Sturm- und Hagelschäden

Eine Wohngebäudeversicherung zahlt Schäden am Haus durch umgefallene Bäume oder abgedeckte Dächer. Die meisten Hausbesitzer haben heutzutage eine sogenannte "verbundene" Wohngebäudeversicherung. Diese schließt Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden mit ein - und auch deren Folgeschäden.

Deckt ein Sturm das Dach ab und es regnet ins Haus, sind die daraus entstehenden Schäden an Wänden, Decken und Parkett abgedeckt. Wichtig ist: Ein Sturm ist erst dann ein Sturm, wenn er mindestens die Windstärke acht hat. Das muss der Versicherungsnehmer nachweisen. Hier hilft die Windmessung durch die Wetterämter oder auch die örtliche Presseberichterstattung. Man kann Daten auch über die Onlineseite des Deutschen Wetterdienstes (DWD) (externer Link) erfragen.

Was zahlt eine Elementarschadenversicherung?

Die Kombination mit einer Elementarschadenversicherung, die etwa Schäden am Haus durch Überschwemmungen, Hochwasser, Erdrutsch oder Erdbeben abdeckt, kann sinnvoll sein.

Gebäudeschäden durch Starkregen

Aber selbst nach Abschluss einer Elementarschadenversicherung, kann man sich nicht in Sicherheit wiegen, dass der Schaden in jedem Fall reguliert wird. Die Tücke liegt im Detail: Starkregen als solcher wird von der Elementarschadenversicherung nicht als versicherte Gefahr gewertet, eine Überschwemmung hingegen schon. Diese kann allerdings durch einen Starkregen hervorgerufen werden. Aber genau dieser Zusammenhang ist insbesondere für die Schadenmeldung und die eventuell nötige Beweisführung gegenüber dem Wohngebäudeversicherer wichtig, betont der BdV. Deshalb ist es für die Schadensmeldung wichtig, den Schaden - die Überschwemmung - genau zu dokumentieren. Dabei hilft, via Wetterämter nachzuweisen, dass es dort, wo das versicherte Gebäude steht, auch tatsächlich einen Starkregen gegeben hat. Das alleine reicht aber nicht aus. "Betroffene müssen auch die Überschwemmung - also die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser – und die Ursache dafür nachweisen" schreibt der BdV. Also filmen und fotografieren Sie die Überflutung. Wenn sie nicht da sind, bitten Sie die Nachbarn darum.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung?

Fällt ein Baum auf das Dach des Nachbarn, kann das ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein. Diese prüft dann, ob dem Baumbesitzer eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden kann und der Baum eventuell schon längst hätte gefällt werden müssen. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt nur, wenn eine Sorgfaltspflichtsverletzung vorliegt.

Wenn der Baum gesund war und regelmäßig überprüft worden ist, geht der Nachbar leer aus. Denn dafür, dass der Sturm einen gesunden Baum auf das Nachbarhaus geweht hat, kann der Baumbesitzer nichts. Hat der Nachbar eine Wohngebäudeversicherung, zahlt aber diese.

Wenn nicht gesicherte Gegenstände wie Blumentöpfe, Roller oder Fahrräder etc. durch den Sturm Gegenstände anderer beschädigen, wird geprüft, ob der Besitzer tatsächlich ein Verschulden an dem entstandenen Schaden hat, denn für den Sturm kann er ja erstmal nichts. Allerdings ist er gut beraten, solche Gegenstände vor dem Sturm zu sichern.

Was deckt die Hausratversicherung ab?

Wenn die Wohnungseinrichtung einen gewissen Wert erreicht hat, sollte man zusätzlich eine Hausratversicherung abschließen. Sie deckt die Schäden an allen beweglichen Sachen wie Möbel, Kleidungsstücke oder auch Vorräte. Neben den Standardleistungen wie zum Beispiel Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden ersetzt die Hausratversicherung auch Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Außen am Haus angebrachte Satellitenschüsseln, Antennen, Markisen und sonstige Gegenstände sind im Regelfall zumindest bis zu einer bestimmten Summe mitversichert.

Schäden sorgfältig dokumentieren

Wichtig ist: Der Versicherer muss unverzüglich informiert werden. Zusätzlich sollten zur Dokumentation Fotos gemacht und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellt werden. Werfen Sie diese auch nicht weg, bevor der Versicherungsfall abgewickelt ist.

Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer eine Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, dass beispielsweise zerbrochene Fenster und abgedeckte Dächer abgedichtet werden müssen.

Grafik: Aktuelle Unwetter-Warnungen für Bayern

Legende der Warnkarte:

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) informiert über Wetterlagen und gibt auch im Ernstfall amtliche Unwetterwarnungen heraus. Abgestuft werden diese in vier Kategorien:

  • Stufe 1 (gelb): Gewitter: elektrische Entladung, auch in Verbindung mit Windböen ab 50 km/h.
  • Stufe 2 (orange): Starkes Gewitter: in Verbindung mit Sturmböen, schweren Sturmböen bis 104 km/h, Starkregen oder Hagel
  • Stufe 3 (rot): Schwere Gewitter: mit Hagelschlag, heftigem Starkregen oder orkan(artigen) Böen bis 119 km/h, ggf. Tornadogefahr (rot)
  • Stufe 4 (dunkelrot): Extremes Gewitter: mit Hagelschlag, extrem heftigem Starkregen oder extremen orkan(artigen) Böen ab 120 km/h, ggf. Tornadogefahr.
  • Lila: Hitzewarnung / Rosa: UV-Warnung / Grün: Keine Warnung / Schraffiert: Vorab-Warnung
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