Ein Gewächshaus, das von Sturm zerstört wurde
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Welche Versicherung zahlt zum Beispiel bei einem zerstörten Gewächshaus?

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Welche Versicherung zahlt Sturmschäden rund um den Garten?

Welche Versicherung zahlt Sturmschäden rund um den Garten?

Sturmschäden am Haus decken eine Gebäude- und Hausratversicherung ab. Was aber ist mit dem Rest des Grundstücks wie Terrasse, Trampolin, Gartenhaus und Co.? Und wer zahlt, wenn jemand beim Sturm durch herumfliegende Teile verletzt wird?

Über dieses Thema berichtet: quer mit Christoph Süß am .

Versicherungen bei Unwetter und Sturm – da denkt man in erster Linie ans Haus und an umstürzende Bäume. Aber was ist mit dem Garten und der Terrasse? Zahlen Versicherungen auch für Schäden durch verwehte Trampoline oder Gartenmöbel, die womöglich jemanden verletzen? Was ist mit entwurzelten Pflanzen? Und wenn ja, welche Versicherungen greifen da?

Ab wann Versicherungen bei Sturmschäden zahlen

Grundsätzlich gilt: Versicherungen zahlen erst bei Sturmschäden ab einer Windstärke von 8. Und das muss der Versicherte nachweisen! Deswegen gilt: Holen Sie sich die Infos ein – zum Beispiel bei den Wetterämtern. Oder besorgen Sie sich Artikel aus der örtlichen Tagespresse zu dem jeweiligen Wettergeschehen. Sollte es dann immer noch strittig sein, ob wirklich mindestens Windstärke 8 geherrscht hat, kann man auch beim Deutschen Wetterdienst (Hotline: 01802 913 913) nachfragen oder sich ein Gutachten erstellen lassen.

Welche Versicherungen greifen bei Sturmschäden?

Eine Wohngebäudeversicherung zahlt Schäden am Haus durch umgefallene Bäume oder abgedeckte Dächer. Sie schützt gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Möchte man das Haus gegen Überschwemmung, Lawinen, Erdsenkung, Erdrutsch usw. absichern, muss man zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung auch eine Elementarschadenversicherung abschließen.

Sturmschäden durch entwurzelte Bäume

Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn ein Baum auf das Dach des Nachbarn fällt. Voraussetzung: Dem Baumbesitzer kann eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden, da der Baum beispielsweise schon längst hätte gefällt werden müssen. Wenn der Baum gesund war und regelmäßig überprüft worden ist, geht der Nachbar leer aus. Dann greift dessen Wohngebäudeversicherung.

Was aber ist, wenn ein Baum aus dem eigenen Garten aufs eigene Dach fällt? Das kann versicherungstechnisch kniffelig werden. Damit die Wohngebäudeversicherung zahlt, muss der Versicherungsnehmer zwei Mal im Jahr kontrollieren, ob die Bäume auf seinem Grundstück gesund und nicht schadhaft sind. "Besitzer eines Grundstücks müssen dafür sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Dazu gehört auch, den Baumbestand auf dem Grundstück entsprechend zu prüfen und zu pflegen. Wird dies unterlassen und ein maroder Baum fällt bei einem Sturm aufs Dach und beschädigt es, kann es sein, dass die Wohngebäudeversicherung den Schaden nicht übernimmt. Das prüft ein Gutachter", so Claudia Frenz vom Bund der Versicherten e.V.

Sturmschäden sorgfältig dokumentieren

Wichtig bei allen Sturmschäden ist, diese genau zu dokumentieren. Machen Sie Fotos mit Datum und erstellen Sie eine genaue Auflistung aller beschädigten Gegenstände. Außerdem muss der Versicherer unverzüglich informiert werden. Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer eine Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, dass beispielsweise zerbrochene Fenster und abgedeckte Dächer abgedichtet werden müssen, damit der Schaden nicht noch größer wird.

Wann wird bei Sturmschäden im Garten bezahlt?

Damit es erst gar nicht zu möglichen Versicherungsfällen kommt, sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, mögliche Schäden zu vermeiden. Blumentöpfe lose auf der Fensterbank, Gartensitzgarnituren ungesichert im Garten, Fahrräder neben den Porsche abzustellen – bei hohen Windstärken ist das fahrlässig. Verwahren oder sichern Sie alles Bewegliche. Niemand wird heutzutage mehr von Stürmen überrascht. Wettervorhersagen oder Wetter-Warn-Apps lassen genügend Zeit, Haus und Hof auf einen Sturm vorzubereiten.

Sturmschäden, die durch bewegliche Dinge hervorgerufen werden

Wenn Sie nicht dafür gesorgt haben, dass alles Bewegliche unter Verschluss ist, dann mag sich mancher Nachbar freuen, beim "Sturmwichteln" einen neuen Gartenstuhl zugeweht bekommen zu haben. Das Ganze kann aber auch gefährlich werden, wenn die Sachen jemanden verletzen oder etwas zerstört wird. Welche Versicherung zahlt dann? "Grundsätzlich haftet man für Schäden, die man bei anderen Menschen verursacht. Das gilt auch für den Fall, dass man Gegenstände auf dem Balkon nur unzureichend sichert und sie im Falle eines Sturms einen anderen verletzen. Eine der wichtigsten Versicherungen, die man haben sollte, ist daher die Privathaftpflichtversicherung. Sie leistet bei Schäden, die man einer anderen Person zufügt, wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab", so Claudia Frenz vom Bund der Versicherten e.V.

Sturmschäden an unbeweglichen Dingen

Wie sieht es bei Schäden an unbeweglichen Dingen wie Gartenschuppen, Carport, Garten- und Gewächshäusern, Pool, Pflanzen, Dachrinnen etc. aus? "Alles, was fest mit dem Boden verankert im Garten steht, also Gartenhäuser, Gartenlampen, Carport oder Gewächshäuser, sind in der Regel über die Wohngebäudeversicherung mitversichert. Es lohnt sich dennoch ein Blick ins Kleingedruckte, denn manche Grundstücksbestandteile sind nur versichert, sofern sie ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind. Photovoltaikanlagen zum Beispiel müssen häufig separat versichert werden", so Claudia Frenz vom Bund der Versicherten e.V.

Ist ein Trampolin bei Sturm versichert?

Ein Trampolin bei Sturm in den Schuppen oder in die Garage zu ziehen, ist nicht so einfach - ganz abgesehen von der Größe. Allerdings kann man es anderweitig sichern - zum Beispiel mithilfe von Bodenverankerungen. So ist man gegenüber dem Vorwurf der "grob fahrlässigen Herbeiführung eines Schadens" gewappnet. Und wenn dann doch was passiert? Wenn das Trampolin beim Sturm beschädigt wird, oder schlimmer, wenn es durch die Luft fliegt und andere schädigt?

Wenn das Trampolin durch Sturm beschädigt wird

Ein Trampolin gehört wie andere Kinderspiel- und Sportgeräte zum Hausrat und ist als solches in der Hausratversicherung mitversichert: "Ein Trampolin steht ja meist im Garten, also nicht im Haus oder im Gebäude. Und hier wird es interessant. Ausschlaggebend für die Hausratversicherung ist der Versicherungsort. Terrasse, Loggia oder Balkon zählen zum Haus und werden anders versichert als das Grundstück selbst. (...) Wird das Trampolin beschädigt, welches sich an diesen Orten befindet - also direkt am Haus - so leistet oftmals die Hausratversicherung für mögliche Schäden durch Sturm" sagt Claudia Frenz vom Bund der Versicherten.

Allerdings gäbe es keine einheitliche Regelung bei den Versicherungsgesellschaften, sodass das Gespräch mit dem Hausratversicherer dringend zu empfehlen sei, empfiehlt Frenz. Aufpassen sollte man auch hier auf das Kleingedruckte, denn einige Versicherungsbedingungen sehen einen Ausschluss für Sturmschäden an Sachen außerhalb von Gebäuden vor.

Wenn durch ein herumfliegendes Trampolin Schäden entstehen

Und wie sieht es aus, wenn das Trampolin Dritte schädigt? Wer zahlt dann? "Wird ein PKW/Fahrzeug durch das Trampolin beschädigt, kommt die Kaskoversicherung des Fahrzeuges für den Schaden auf. Wird beispielsweise durch das Trampolin ein Dritter geschädigt - beispielsweise Eigentum des Nachbarn - kommt entweder die Sturmversicherung (meist Wohngebäudeversicherung des Nachbarn) oder die Haftpflichtversicherung des Trampolininhabers auf", so Frenz.

Im Video: Schäden in Bayern - Pflichtversicherung gegen Unwetter?

Menschen stehen auf einem Dach und decken ein Loch mit einer Plane ab.
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Schäden in Bayern - Pflichtversicherung gegen Unwetter?

Dieser Artikel ist erstmals am 23.05.2021 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert.

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