Eine Kindergartengruppe sitzt zusammen mit der Erzieherin auf dem Boden und lernt die Buchstaben.
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In Bayern müssen seit diesem Jahr alle Kinder vor der Einschulung einen verpflichtenden Sprachtest ablegen (Symbolbild)

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Verpflichtende Sprachtests vor Schulstart: Fragen und Antworten

Verpflichtende Sprachtests vor Schulstart: Fragen und Antworten

Kinder in Bayern sollen über ausreichend deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn sie in die Schule kommen - ein neues Gesetz sieht deshalb ab März 2025 verpflichtende Sprachtests an Grundschulen vor. Wie sie ablaufen und für wen Ausnahmen gelten.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Alle Kinder in Bayern sollen ausreichend Deutsch sprechen können, wenn sie in die Grundschule kommen. Um den Sprachstand und sprachliche Defizite zu ermitteln, sollen ab März 2025 sogenannte "Sprachscreenings" stattfinden. Eineinhalb Jahre vor der Einschulung müssen die Kinder an den Tests an Grundschulen teilnehmen.

Was hat sich bei den Sprachtests geändert?

Sprachtests gebe es bereits in staatlich geförderten Kitas, wie das Bayerische Sozialministerium gegenüber BR24 mitteilt. Sie heißen "Sprachstandserhebung" und werden mindestens einmal in der ersten Hälfte des vorletzten Kita-Jahres durchgeführt. Dazu stehen den Kitas zwei unterschiedliche Fragebögen zur Verfügung: "SISMIK" (Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen) und "SELDAK" (Sprachentwicklung und Literacy bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern).

Neu sind nun die "verbindlichen Sprachstandserhebungen", die sogenannten "Sprachscreenings". Daran müssen alle Kinder teilnehmen, also auch diejenigen, die in keiner Kita untergebracht sind. Die Eltern werden von den Grundschulen, die für den jeweiligen Bezirk zuständig sind, bis spätestens Februar 2025 eingeladen und informiert. Die Tests sollen dann ab März und April stattfinden.

Welche Ausnahmen gibt es?

Grundsätzlich müssen alle Kinder anderthalb Jahre vor der Einschulung an dem neuen Sprachscreening teilnehmen. Ausgenommen sind Kinder, die von einer staatlich geförderten Kita eine schriftliche Bescheinigung erhalten haben, dass kein erhöhter Sprachförderbedarf besteht. Grundlage hierfür sind die Tests der Sprachstandserhebung in der Kita.

Auch Kinder, die eine heilpädagogische Tagesstätte oder eine schulvorbereitende Einrichtung besuchen, müssten nicht an dem neuen Sprachscreening teilnehmen, sagt das Bayerische Kultusministerium. Dazu braucht es jedoch ebenfalls eine schriftliche Bescheinigung von der jeweiligen Einrichtung. In den drei genannten Fällen muss diese an das Schulsekretariat (Original oder beglaubigte Kopie) übermittelt werden.

Wie läuft das Sprachscreening ab?

Die Tests, also das Screening, finden in der Regel an der Grundschule statt, an der das Kind später auch eingeschult wird. Durchgeführt werden sie von einem Grundschullehrer oder einem Schulpsychologen. Die Eltern dürfen währenddessen dabei sein. Als Grundlage des Sprachscreenings dient das "Bayerisches Sprachscreening des individuellen Sprachförderbedarfs" (BaSiS). Dies ist laut Kultusministerium ein kind- und altersgerechtes Verfahren, das auf wissenschaftlicher Basis entwickelt und getestet wurde. 30 Minuten soll das Sprachscreening dauern. Innerhalb einer Woche werden die Eltern über das Ergebnis informiert.

Was passiert, wenn das Sprachscreening nicht bestanden wird?

Wird der Test nicht bestanden, also ein erhöhter Sprachförderbedarf durch die Grundschule festgestellt, muss das Kind einen integrierten Vorkurs für Deutsch an einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung besuchen. Eine Verpflichtung dafür gibt es allerdings nicht, wenn das Sprachdefizit auf eine Behinderung oder einen sonderpädagogischen Förderbedarf zurückzuführen ist.

Wie viele Kinder müssen das Sprachscreening absolvieren?

Laut Kultusministerium sind im Jahr 2026/2027 voraussichtlich etwa 130.000 Kinder schulpflichtig. Zu den neuen Sprachscreenings werden etwa 40.000 Kinder erwartet. Das liegt daran, dass schon über 90 Prozent eine staatlich geförderte Kita besuchen, wo über die sogenannten Sprachstandserhebungen die Sprachkompetenzen ermittelt werden.

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