Radon steht längst nicht so im Fokus wie die Elemente, die bei der Erzeugung von Atomenergie eine radioaktive Strahlung abgeben. Doch strahlt auch Radon, das ein Edelgas ist und beim radioaktiven Zerfall von Uran und Radium entsteht, radioaktiv. Auch diese Strahlung ist, obwohl sie natürlichen Ursprungs ist, eine Gefahr für unsere Gesundheit. Nach dem Rauchen ist sie die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs und steht im Verdacht, weitere Krebsarten wie Hals-Nasen-Rachen-Tumore zu verursachen. Der Gesetzgeber ist deshalb tätig geworden.
Bis zum 31. Dezember 2020 müssen die Bundesländer gemäß einer Neuregelung im Strahlenschutzgesetz nun Gebiete ausweisen, in denen eine beträchtliche Zahl an Gebäuden den Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft überschreitet. Was die Ausweisung von sogenannten Radonvorsorgegebieten bedeutet und was jeder Einzelne tun kann, erklärt Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz im Gespräch mit BR-Moderator Stefan Geier in unserem Audio. Hier einige Fakten zu Radon und zur gesetzlichen Neuregelung im Überblick.
Wo kommt Radon vor?
Weil Radon beim Zerfall von Uran und Radium entsteht, das es überall auf der Welt in unterschiedlichen Konzentrationen im Boden gibt, ist die Verteilung von Radon regional unterschiedlich. Es ist abhängig von der lokalen Geologie und der Luftdurchlässigkeit des Erdbodens. In der Regel ist die Radon-Konzentration in den Mittelgebirgslagen und Gebieten, in denen viel Granitstein vorkommt, besonders hoch. Wie die Radon-Konzentration in Deutschland verteilt ist, zeigt eine Karte auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS).
Wie kann sich Radon verbreiten?
Wenn Radon entsteht, breitet es sich zunächst im Erdboden aus und gelangt schließlich an die Erdoberfläche. In Innenräume gelangt Radon aufgrund von Undichtigkeiten, meist über den Keller und die unteren Geschosse, in ein Gebäude.
Was bedeutet die Regelung für jeden Einzelnen?
Neben der Verpflichtung der Bundesländer zur Ausweisung sogenannter Radonvorsorgegebiete kann die Neuregelung im Strahlenschutzgesetz auch jeden Einzelnen betreffen.
Für private, bereits bestehende Gebäude können Eigentümer und Bewohner in Gebieten mit hoher Radon-Konzentration auf freiwilliger Basis Maßnahmen ergreifen, um die Radon-Konzentration im Gebäude zu senken.
Für private Neubauten besteht für Bauherren die Pflicht, durch bauliche Maßnahmen weitgehend zu verhindern, dass Radon in das Gebäude eindringen kann. Laut BfS-Präsidentin Paulini heißt das, vor allem die Bodenplatte und die unteren Mauerwerke radondicht zu gestalten.
Für Arbeitsplätze hat die Neuregelung zur Folge, dass bei Überschreitung des Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft Maßnahmen eingeleitet werden müssen, um die Radon-Konzentration im Gebäude zu senken.
Was kann der Einzelne gegen eine zu hohe Radon-Konzentration tun?
„Fenster aufmachen, durchlüften und den ganzen Luftraum austauschen. Das ist die schnellste Methode“, empfiehlt BfS-Präsidentin Paulini als Maßnahme gegen eine zu hohe Radon-Konzentration in Innenräumen. Ansonsten seien Messungen durch sogenannte Messlabore das einzige Mittel. Danach könne mit Fachpersonal besprochen werden, was im Einzelfall getan werden könne, so Paulini. Eine Liste der vom BfS anerkannten Messlabore finden sich auf der Website des BfS.
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