Zwei Püppchen, die mit roten Flecken bemalt sind - Symboldbild Masern
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Ab 1. März muss man nachweisen, gegen Masern geimpft zu sein, wenn man zum Beispiel eine Kindertagesstätte besucht, oder dort arbeitet.

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Wie wird die Impfpflicht gegen Masern praktisch umgesetzt?

Wie wird die Impfpflicht gegen Masern praktisch umgesetzt?

In Deutschland sind nicht ausreichend viele Menschen gegen Masern geimpft. Das soll sich mit der Impfpflicht gegen Masern ändern, ab 1. März tritt sie in Kraft. Bisher ist unklar, wie die Pflicht zur Impfung kontrolliert und umgesetzt werden soll.

Über dieses Thema berichtet: radioWelt am .

In Deutschland werden 97 Prozent aller Kleinkinder mindestens einmal gegen die Masern geimpft. Doch nicht bei allen ist diese erste Impfung erfolgreich. Darum wird man nach einiger Zeit ein zweites Mal geimpft. Dann gilt man als vollständig geschützt. Doch diese zweite Impfung bekommen nur rund 93 Prozent der Kinder. Ein Problem, denn Masern sind eine sehr ansteckende Erkrankung und so wird der sogenannte Herdenschutz nicht erreicht.

Besonders gefährdet sind chronisch kranke und immungeschwächte Menschen, aber auch Säuglinge. Denn sie können nicht geimpft werden. Sie können sich leicht anstecken und das kann unter Umständen lebensgefährlich sein. Ab 1. März gilt darum bundesweit die Impfpflicht gegen Masern, um vor allem (Schul-)Kinder besser zu schützen. Dabei sind noch einige Fragen offen.

Für wen gilt die Impfpflicht?

Die Impfpflicht gilt für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, die eine öffentliche Kindertagesstätte oder Schule besuchen. Das gilt auch für Kindertagespflege. Die Pflicht betrifft aber auch Erwachsene, die in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäusern oder Kindergärten arbeiten. Das betrifft dann auch Ehrenamtliche, Küchenpersonal oder Praktikanten. Wer in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnt, zum Beispiel als Asylbewerber, muss auch die zweite Impfung nachweisen.

Vor allem Menschen, die zwischen 1970 und 1980 geboren worden sind, könnten einen lückenhaften Impfstatus bei Masern haben. Damals wurde in der Regel nur einmal geimpft, es war noch nicht bekannt, dass man zwei Impfungen braucht, damit der Impfschutz sicher ist.

Wie kann man die Masernimpfung nachweisen?

Dabei gibt es mehrere Wege. Der einfachste ist der gelbe Impfausweis beziehungsweise das Kinderuntersuchungsheft. Es gilt aber auch ein ärztliches Attest, das belegt, dass man die Masern schon hatte.

In Zukunft soll es auch wieder verstärkt Schutzimpfungen in Schulen oder Betrieben geben.

Bis wann muss der Nachweis der Masernimpfung erbracht werden?

Die Impfpflicht gilt ab 1. März 2020. Jeder, der neu in eine der genannten Einrichtungen aufgenommen wird, muss die Masernimpfung nachweisen. In der stationären Kinderhilfe und bei Flüchtlingseinrichtungen gilt für die Bewohner eine Frist von 8 Wochen nach Betreuungsbeginn. Für Mitarbeiter solcher Einrichtungen gilt die Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021.

Was passiert, wenn ich den Nachweis nicht erbringe?

Es droht der Ausschluss aus der Kita. Auch Personal darf ohne Impfschutz in den Gemeinschaftseinrichtungen nicht arbeiten.

Zwangsimpfungen sind momentan nicht geplant, die Behörden setzen auf Aufklärung. Die meisten betroffenen Menschen sind sowieso nicht absichtlich ungeimpft, sondern haben aus verschiedensten Gründen den zweiten Impftermin versäumt und nie nachgeholt.

Kann ein Kind von der Schule ausgeschlossen werden?

In Deutschland gilt die allgemeine Schulpflicht. Kein Kind kann also grundsätzlich von der Schule ausgeschlossen werden, weil es nicht (ausreichend) gegen Masern geimpft ist. Schulen sind aber angehalten, Schüler ohne Impfnachweis an die Gesundheitsbehörde zu melden. Im nächsten Schritt wird die betroffene Familie wahrscheinlich zunächst eine offizielle Aufforderung zur Impfberatung des Gesundheitsamtes erhalten. Weigern sich die Eltern weiterhin, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen.

Wer ist zuständig für die Umsetzung der Masernimpfpflicht?

In Bayern ist das Bayerische Gesundheitsministerium zuständig. Dort heißt es, die betreuenden Einrichtungen selbst seien für die Kontrolle des Impfnachweises zuständig. Viele Kindertagesstätten zum Beispiel verteilen jetzt schon Formulare an die Eltern und fragen den Impfstatus der Kinder ab.

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Die Masern sind keine harmlose Erkrankung. Wie die Krankheit verläuft, welche Nebenwirkungen sie haben kann und warum eine Impfung sinnvoll ist.

Impfspritze auf einem gelben Impfausweis, bei dem die Masern markiert sind. Würfel mit Buchstaben "Pflicht" liegen darauf.
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