Verstoß gegen Vermummungsgesetz? Freispruch für Dino-Demonstrant
Verbotene Vermummung oder kreativer Protest? In Nürnberg stand ein 26-Jähriger vor Gericht, weil er auf einer Demonstration gegen den Frankenschnellweg ein Dino-Kostüm trug. Dies sei nicht Vermummung gewesen, sondern ein Symbol, so sein Anwalt.