Das Parlamentarische Kontrollgremium im Bayerischen Landtag kontrolliert die Arbeit des Verfassungsschutzes. Eigentlich hat es sieben Mitglieder - Abgeordnete der Fraktionen, gewichtet nach der Größe ihrer Fraktion im Landtag. In dieser Legislaturperiode steht auch der AfD das Vorschlagsrecht für einen Platz im Kontrollgremium zu. Bisher ist dieser Platz aber unbesetzt, weil sich bei den bisherigen Abstimmungen im Landtag keine Mehrheit für die AfD-Kandidaten fand.
Alle anderen Fraktionen haben ein AfD-Mitglied im Kontrollgremium immer wieder abgelehnt - und genau das sei verfassungswidrig, argumentiert die AfD in einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof. Am Vormittag gibt das Gericht seine Entscheidung in der Sache bekannt.
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AfD: Mitwirkung nicht gegeben?
Die AfD moniert, durch die Nichtwahl ihrer Kandidaten werde dem Recht der Fraktion auf "grundsätzlich gleichberechtigte Mitwirkung an der parlamentarischen Willensbildung" nicht hinreichend Rechnung getragen. Die anderen Fraktionen und auch die Staatsregierung sind anderer Meinung: Sie würden die Regeln des Landtags völlig legal anwenden. Und das Gremium sei auch mit sechs statt sieben Mitgliedern voll arbeitsfähig.
Auch auf Bundesebene sieht sich die AfD in ihren Mitwirkungsrechten beschränkt. In den vergangenen vier Jahren erzielte kein AfD-Kandidat für den Posten des Vize-Bundestagspräsidenten eine Mehrheit. Zuletzt wollte die Fraktion daher den Bundestag vorläufig zu neuen Verfahrensregeln für die Wahl von Parlamentsvizepräsidenten verpflichten lassen. Den entsprechenden Eilantrag lehnte das Bundesverfassungsgericht allerdings ab.
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