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Amtsgericht Dillingen entscheidet über Kirchenasyl

Amtsgericht Dillingen entscheidet über Kirchenasyl

Er gewährte Geflüchteten Kirchenasyl: Der ehemalige Pfarrer der evangelischen Kirche in Gundelfingen steht nun deshalb vor Gericht. Im September 2019 hatte er einen afghanischen Flüchtling aufgenommen, dem die Abschiebung drohte.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Der ehemalige Gundelfinger und Bächinger Pfarrer Frank Bienk hatte Geflüchteten wiederholt in seiner Kirche Asyl geboten. Deshalb steht er jetzt vor Gericht. Im aktuellen Fall geht es um einen afghanischen Flüchtling, der 2015 aus dem Iran nach Deutschland geflohen war. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, daran änderte auch eine Klage vor dem Augsburger Verwaltungsgericht nichts. Der Pfarrer nahm den inzwischen ausreisepflichtigen Mann im September 2019 auf, da er eine Abschiebung nicht mit seinem Gewissen hätte vereinbaren können.

Flüchtling ohne Familie in Afghanistan

Denn der Geflüchtete hätte zurück nach Afghanistan müssen, dort hätte er aber keine Verwandten oder Freunde gehabt. Er war mit seiner Familie bereits als Kind in den Irak gegangen und kannte sein Geburtsland kaum.

Staatsanwaltschaft wertet Fall als Wiederholungstat

Da Bienk, der inzwischen in Günzburg evangelischer Pfarrer ist, bereits zum zweiten Mal einem Geflüchteten Kirchenasyl gewährt hatte, wertete die Staatsanwaltschaft das als Wiederholungstat. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen seien in Gang gekommen, so Bienk, weil er den Aufenthalt des Mannes in seiner Kirche vorschriftsmäßig der Polizei gemeldet hatte. In der Folge wurde gegen ihn ein Strafbefehl über 4.000 Euro erlassen, gegen den der Pfarrer jedoch Einspruch einlegte.

Verhandlung vor dem Amtsgericht unterbrochen

Wegen des Einspruchs gegen den Strafbefehl kam es im Juli 2021 zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Dillingen. Da die Staatsanwaltschaft nach einem Freispruch eines anderen Amtsgerichts in einem ähnlichen Fall sogenannte Sprungrevision zum Obersten Bayerischen Landesgericht eingelegt hatte, wollte der Vorsitzende Richter des Dillinger Amtsgerichts diese Entscheidung abwarten. Damit hatte die Staatsanwaltschaft eine Instanz der Rechtsprechung übersprungen.

Keine Grundsatzentscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts

Die Entscheidung am Bayerischen Obersten Landesgericht ist zwar inzwischen gefallen und der in dem Fall angeklagte Mönch wurde freigesprochen. Allerdings hat das Bayerische Oberste Landesgericht keine Grundsatzentscheidung für alle Fälle von Kirchenasyl gefällt, wie sie sich das Amtsgericht Dillingen erhofft hatte.

Der Freispruch des Mönchs wurde unter anderem damit begründet, dass der in Obhut genommene Geflüchtete sich legal in Deutschland aufgehalten hätte. Er konnte zunächst keinen Asylantrag stellen, weil es sich um einen so genannten Dublin-Fall handelte. Er hatte bereits in einem anderen Land Asyl beantragt. Nach sechs Monaten ist allerdings ein erneuter Antrag in Deutschland möglich.

Staatliche Entscheidungen nicht aus Gewissensgründen korrigieren

Der Fall in Gundelfingen liegt anders. Hier war der Asylantrag des Flüchtlings bereits abgelehnt worden und der Afghane hätte abgeschoben werden sollen. Grundsätzlich merkte das Bayerische Oberste Landesgericht aber in seiner Begründung auch an, dass man staatliche Entscheidungen nicht einfach korrigieren dürfe - auch nicht aus Gewissensgründen.

Meldung ans Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bietet ein Pfarrer einem Flüchtling, der sich illegal in Deutschland aufhält, in seiner Kirche Asyl, muss er das umgehend dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) melden. Das hat Bienk eigenen Aussagen zufolge getan. Der Fall wird dann geprüft. Kommt es zu dem Entschluss, dass ein Härtefall vorliegt, übernimmt der Bund das Verfahren. Liegt kein Härtefall vor, muss der Flüchtling das Kirchenasyl verlassen. Im vorliegenden Fall ist es strittig, ob Bienk den Aufenthalt gemeldet hatte. Er selber beteuert, er habe das getan und auch die entsprechenden Sendebestätigungen der Faxe vorliegen. Eine Härtefall-Prüfung wurde aber offenbar nicht durchgeführt.

Afghane lebt inzwischen legal in Deutschland

Inzwischen lebt der Flüchtling, dem Pfarrer Bienk Kirchenasyl gewährte, legal in Deutschland. Er ist zum christlichen Glauben übergetreten. Damit besteht die Gefahr, dass er in Afghanistan verfolgt wird.

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