Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg spricht sich für den uneingeschränkten Erhalt des Verbotes aus, für Abtreibungen zu werben. Das höchste Laiengremium der Diözese betonte in einer schriftlichen Mitteilung, dass der entsprechende Artikel 219a des Strafgesetzbuches - das Werbeverbot - ein unverzichtbares Element der gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch und damit zum Schutz des ungeborenen Lebens sei.
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Werbung und Information über Abtreibungen bald erlaubt
Für Arztpraxen soll es bald nicht mehr strafbar sein, im Internet über Methoden von Abtreibungen und auch die damit verbundenen Risiken zu informieren. Die Diözesanratsvorsitzende Hildegard Schütz sagte: "Eine Abtreibung ist keine normale ärztliche Leistung, sondern nach Paragraf 218 eine Straftat, wenn sie nicht die im Paragraf 218a genannten Bedingungen erfüllt." Zu diesen Bedingungen gehört die umfassende Beratung. Das Werbeverbot behindere weder das Recht der Schwangeren auf Information noch deren freie Arztwahl, so Schütz.
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Katholikenrat betont Recht auf Leben in jeder Lebensphase
Ausdrücklich bekennt sich der Diözesanrat zum Recht auf Leben für jeden Menschen in jeder Phase seines Lebens. Schütz sagte: "Zum Schutzkonzept für das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gehört das Werbeverbot für Abtreibungen im Artikel 219a StGB." Die Einhaltung der gesetzlichen Regelung gäbe nach dem Arzt die erforderliche Rechtssicherheit, „nicht die Aufweichung des Schutzkonzepts“, so Schütz.
Diözesanrat: Erster Schritt zur Legalisierung der Abtreibungen
Wer am Gesamtpaket der Beratungsregelung rüttele, wolle letztlich das Abtreibungsverbot überhaupt abschaffen. In einer Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen, wie es die neue Bundesregierung mit dem Stichwort "reproduktive Selbstbestimmung der Frau" in ihrem Koalitionsvertrag fordert, sieht der Diözesanrat einen ersten Schritt zur Legalisierung der Abtreibungen und tritt dem entschieden entgegen.
Bundesregierung will "Werbeverbot" für Abtreibungen abschaffen
Die Ampelregierung will das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch streichen und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Das "Werbeverbot" sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte auf ihre Internetseiten keine Informationen über Abtreibungen stellen dürfen. Als "Werbung" gilt dabei schon eine ausführliche Erklärung über verschiedene Methoden des Schwangerschaftsabbruchs und die damit verbundenen Risiken. Ein Verstoß gegen das "Werbeverbot" kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden.
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