Die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler haben künftig das Recht, auf drei besonders begehrte Ausschüsse zuzugreifen und den Vorsitz zu übernehmen. Dazu gehören der Haushaltsausschuss, bei dem die Mitglieder sozusagen die Hand auf der Staatsschatulle haben, der Verfassungsausschuss, der zum Beispiel Asylfragen behandelt und der Innenausschuss, zu dem die Belange der bayerischen Polizei gehören. Die SPD schloss sich dem Antrag der Regierungsfraktionen auf Änderung der Geschäftsordnung an. Grüne und AfD stimmten dagegen.
Änderung der Zählweise lässt AfD nach hinten rutschen
Eigentlich hätte die AfD als drittstärkste Fraktion das Recht, sich an dritter Stelle einen Ausschuss auszusuchen. Da innerhalb der Geschäftsordnung des Landtags nun aber ein anderes Zählverfahren angewendet wird – es wechselt von Saint-Laguë/Schepers auf das D'Hondt-Verfahren - rutscht die AfD auf den vierten Platz.
Michael Hofmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU, begründete den Antrag von CSU und Freien Wählern damit, dass die Menschen im Land sich fragten, wer hier eigentlich noch bestimme, die Minderheit oder die Mehrheit. Die neuen Regelungen entsprächen dem Wählerwillen, so Hofmann. Felix Locke, der parlamentarische Geschäftsführer der Freien Wähler, konterte Kritikern, am Ende sei die Demokratie eine Mehrheitsentscheidung.
AfD spricht von "Ermächtigungsgesetz"
Die AfD scheint ihre parlamentarische Tradition fortzusetzen und suchte auch in dieser Debatte die Provokation. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Christoph Maier, hatte in seiner Rede zunächst ausführlich beschrieben, warum die Regierungsfraktionen seiner Meinung nach die Änderung der Geschäftsordnung zu ihrem Vorteil missbrauchten. Er kritisierte, die Rechte der größten Oppositionsfraktion würden beschnitten, die Demokratie damit abgeschafft. Maiers Rede gipfelte schließlich in den Worten: "Heute soll ein kleines Ermächtigungsgesetz für die Regierungsfraktionen und ein Entmächtigungsgesetz gegen die stärkste Oppositionsfraktion beschlossen werden."
Große Empörung über Vergleich mit 1933
Der hellen Aufregung im Saal auf diesen Satz setzte Landtagspräsidentin Ilse Aigner entgegen, manche Ausdrücke sollte man im Parlament einfach nicht verwenden. Der Kollege wisse genau, was sie meine. Dem Fraktionschef der SPD, Florian von Brunn, war das offenbar zu wenig. Er rügte in einer Zwischenintervention - den Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 weise er aufs Schärfste zurück. Damit sei die demokratische Verfassung der Weimarer Republik zu Grabe getragen worden, so von Brunn. Er bekam dafür langen Applaus von allen Fraktionen außer der AfD. Auch auf der Regierungsbank spendete Ministerpräsident Markus Söder für diese Worte zustimmenden Beifall.
Grüne und AfD stimmen gemeinsam gegen Antrag
Jürgen Mistol, der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, führte aus, warum seine Fraktion diesem Änderungsantrag nicht zustimmt. An die Adresse von CSU, Freien Wählern und SPD sagte Mistol, selbst wenn die AfD einen wichtigen Ausschuss anführen wollte: "Niemand von uns muss einen Vorsitzenden wählen, den er oder sie nicht will. Niemand kann uns dazu zwingen!" Und alles, was ein Vorsitzender eines Ausschusses mache, könne auch ein Stellvertreter. Es brauche keine Verrenkung der Geschäftsordnung, so Mistol. Am Ende hoben AfD und Grüne gemeinsam die Hand, um die Änderung der Geschäftsordnung abzulehnen. Trotz dieser Symbolik kam eine Enthaltung für die Grünen offenbar nicht infrage.
Verteilung der Ausschüsse steht
Nach der Plenarsitzung und der neu beschlossenen Regelung berieten die Fraktionen im kleinen Kreis über die Verteilung der Ausschüsse. So führt die CSU in dieser Legislatur die Ausschüsse Haushalt, Verfassung, Bau, Gesundheit, Bildung und Umwelt an. Die Freien Wähler sicherten sich den Innenausschuss sowie den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst sowie den für Fragen des öffentlichen Dienstes. Die AfD will den Vorsitz der Ausschüsse Landwirtschaft und Europa übernehmen. Die Grünen haben den Ausschuss für Wirtschaft und den Petitionsausschuss. Die SPD übernimmt wie in der vergangenen Legislaturperiode den Sozialausschuss. Ihrer Fraktion steht nur ein Ausschuss zu. Welche Abgeordneten die 14 Ausschüsse Landtag anführen, entscheidet sich in der kommenden Woche.
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