Der Fall von Manfred Genditzki hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld wurde er im Juli vergangenen Jahres von dem Vorwurf freigesprochen, 2008 in Rottach-Egern eine Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. In dem neu aufgerollten Prozess hatte schließlich selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert.
Über 13 Jahre Haft für einen Mord, den er nicht begangen hat
Genditzki saß jedoch mehr als 13 Jahre für den sogenannten "Badewannen-Mord" in Haft, deswegen verklagt er jetzt den Freistaat Bayern. Er fordert mindestens 750.000 Euro, wie eine Sprecherin des Landgerichts München I der Deutschen Presse-Agentur sagte. Ein entsprechendes Verfahren sei dort anhängig. "Der Kläger fordert ein angemessenes Schmerzensgeld, zumindest in Höhe von 750.000 Euro", sagte die Sprecherin.
Genditzki: "Grund zum Jubeln habe ich nicht"
"Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht, 14 Jahre sind weg", hatte Genditzki bereits nach seinem Freispruch 2023 erklärt. Lange hatte er um ein Wiederaufnahmeverfahren gekämpft, nachdem neue Gutachten untermauerten, dass die alte Frau bei einem Unfall starb und nicht Opfer eines Verbrechens wurde.
368.700 Euro sind bereits geflossen
Im September 2023 hatte Genditzki als Folge des Freispruchs im Wiederaufnahmeverfahren nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München eine Entschädigung von 368.700 Euro erhalten. Dieser Betrag entspricht der Zahlung für 4.916 Tage im Gefängnis gemäß dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), das pro Haft-Tag 75 Euro vorsieht. Genditzki und seine Anwältin Regina Rick hatten aber bereits angekündigt, dass sie sich mit dieser Summe nicht zufrieden geben und auf eine höhere Wiedergutmachung pochen würden.
Parallele zum Fall Mollath
Genditzkis Klage auf eine höhere Entschädigung stützt sich auf Amtshaftungsansprüche nach Paragraf 839 des Bundesgesetzbuches und Artikel 34 des Grundgesetzes, in dem es heißt: "Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht."
Ähnlich wie nun Genditzki hatte auch schon Justizopfer Gustl Mollath, der mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß, den Freistaat im Zuge der Amtshaftung verklagt.
Mit Informationen von DPA
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