Das Landratsamt in Passau hatte angeordnet, eine Bauschutt-Deponie in Pocking im Landkreis Passau stillzulegen. Hintergrund war der Streit um hohe Arsen-Werte im Grundwasser. Doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Bay VHG) gibt dem Deponie-Betreiber nun recht: Die Anordnung des Landratsamts Passau sei unverhältnismäßig.
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Deponie soll wieder öffnen
Laut Verwaltungsgericht sei nicht klar, woher das Arsen genau komme. Dementsprechend will der Deponie-Betreiber, die Bauabfall-Recycling-Gesellschaft Donau-Wald, den Betrieb wieder aufnehmen. Das sagte Geschäftsführer Michael Hacker dem BR auf Nachfrage.
Aber nicht nur die Deponie soll wieder aufgemacht werden – Geschäftsführer Hacker plant, dort künftig Baureste wiederaufzubereiten. "Entsprechende Genehmigungsverfahren laufen bereits", berichtete er.
Unklarheiten bei unterirdischer Barriere
Ursprünglich hatte die Deponie in Pocking dem Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAW) Donau-Wald gehört. Er hatte sie von 1993 bis 2005 betrieben. Als die Bauabfall-Recycling-Gesellschaft (BRG) die Deponie 2005 übernahm, galten neue Bestimmungen. Denen zufolge musste eine unterirdische Barriere eingebaut werden. Eine Art Zwischenabdeckung, die verhindern soll, dass Flüssigkeiten der Deponie nicht ins Grundwasser fließen. Doch ob diese Zwischenabdeckung eingebaut wurde, ist unklar.
Die BRG teilte mit, dass die Abdichtung ordnungsgemäß gebaut worden sei. Doch laut Verwaltungsgerichtshof konnte die Firma das nicht zweifelsfrei beweisen, das Landratsamt konnte aber offenbar auch nicht zweifelsfrei das Gegenteil belegen.
Zu viel Arsen nachgewiesen
2021 und 2022 wurde an einer Messstelle der Deponie Arsen in zu hoher Konzentration festgestellt. Das Landratsamt sprach von einer "erheblichen Grundwasserverunreinigung" und ordnete die Stilllegung der Deponie an. Das Verwaltungsgericht Regensburg gab dem Landratsamt Passau im Herbst 2022 recht und bekräftigte die Stilllegungsanordnung.
Doch dieses Urteil hob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof jetzt auf. Der Grund: Im Sickerwasser der Deponie wurde kein Arsen nachgewiesen. Möglicherweise kommt es aus dem benachbarten Baggersee – das vermutet die Betreiber-Firma.
Die Stilllegung der Deponie ist dem Gericht zufolge keine geeignete Maßnahme, um Gesundheitsgefährdung durch das bereits ausgetretene Arsen zu beseitigen. Das Landratsamt sei in der Pflicht, den Grund herauszufinden.
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